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Erinnerung
Zeitschrift für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften
Heft 2/2021 der zdg versammelt vielfältige Beiträge zu „Erinnerung“, etwa phänomenologische Überlegungen, Gesellschaftsanalysen, der erinnerungskulturelle Umgang mit Holocaust sowie Reflexionen zum Zusammenhang von Digitalität und Erinnerung.

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Mittendrin - außen vor
Politikum 1/2019
10 Jahre Behindertenrechtskonvention (BRK) „Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Wir haben alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt“, so das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Behindertenrechtskonvention unterstreicht den menschenrechtlichen Status von Inklusion. Menschenrechte gewährleisten den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, der Hautfarbe, der sozialen, ökonomischen, ethnisch-nationalen Herkunft, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung. Der Inklusionsbegriff bezieht sich also nicht mehr nur auf die Belange von Menschen mit Behinderungen – auch wenn für diese Gruppe die BRK eine besondere Errungenschaft darstellt: Sie hat erfolgreich Rechte und Ansprüche eingefordert, von denen sie lange ausgeschlossen war. Mit dieser erweiterten Perspektive erfährt das Verständnis von „Behinderung“ einen Paradigmenwechsel: Behinderung ist kein zuschreibbares Merkmal, sondern bezieht sich auf Barrieren – baulich, strukturell und in den Köpfen, durch die gesellschaftliche Teilhabe behindert oder gar versagt wird. 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Diese Ausgabe von POLITIKUM geht der Frage nach, welche Bilanz sich nach zehn Jahren für Deutschland ziehen lässt. Inklusion wirft gesellschaftliche Grundfragen auf, die nicht nur politisch, sondern von verschiedensten Akteuren diskutiert und aufgegriffen werden müssen: Wie stellen wir uns ein gleichberechtigtes Leben und Teilhabe aller in einer offenen Gesellschaft vor? Unter welchen Bedingungen wird Inklusion erst möglich? Wann sprechen wir von Exklusion? Was bedeutet das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Die Inklusionsfrage bezieht sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche, auf verfassungsrechtliche Entwicklungen, auf das System sozialer Leistungen, den Arbeitsmarkt, das Zusammenleben in migrationsbedingter Vielfalt, auf den Arbeitsmarkt und natürlich auf das System Bildung sowie die Institution Schule. Dabei sind die Entwicklungen mal fortschrittlich, mal rückläufig, mal widersprüchlich. Inklusion ist nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg.

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