Zu "Klaus Stüwe" wurden 4 Titel gefunden

Die Vermessung der Ampel
Politikum 4/2022
„Zeitenwende“ – dieses Wort steht über dem ersten Jahr der Ampelkoalition. Dabei hatten sich die drei Koalitionsparteien so viel vorgenommen. Eine Zukunftskoalition sollte es sein, die „mehr Zukunft wagen“ wollte. Ein sozio-ökologische Wende war geplant. Die Außenpolitik sollte wertegeleitet sein und feministischer werden. Ein neuer Stil sollte Einzug halten in die Politik, wofür die Koalitionsverhandlungen einen Vorgeschmack hatten geben sollen. Das waren ambitionierte Pläne, und zunächst gelang ein guter Start. Dann kehrte der Krieg nach Europa zurück und verschob alle Koordinaten. Die Vorhaben des Koalitionsvertrags gerieten zwar nicht gänzlich aus dem Blick, doch seither bestimmt die neue Weltlage die Politik, die die Regierung wegen ihrer Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Lage im Land vor ungeplante und ungeahnte Aufgaben stellt. Die Inflation ist zurückgekehrt, der Winter 2022/23 könnte im Sinne des Wortes ein kalter werden, die Russlandpolitik der letzten zwanzig Jahre liegt in Trümmern, die Chinapolitik steht vor schmerzlichen Korrekturen, der deutsch-französische Motor stottert, in Italien und Schweden triumphieren rechtspopulistische Parteien, in der Energiepolitik rächen sich die zahlreichen Versäumnisse und Fehlentscheidungen. Die Deutschen werden sich auf mehr Unsicherheit einstellen müssen – sozial und sicherheitspolitisch. Kein Zweifel. Die Bundesregierung steht vor einer großen Bewährungsprobe. Die Koalition tut sich angesichts der weltanschaulichen Distanz von FDP und Grünen schwer damit, geräuschlos zu Lösungen zu finden. Doch genauso wahr ist, dass sich die Regierung mit einer Reihe von Entscheidungen gegen die vielfältigen Auswirkungen der Krise stemmt, die vor einem Jahr noch undenkbar gewesen wären und größtes Erstaunen hervorgerufen hätten. Ob es sich dabei um die richtigen Entscheidungen gehandelt hat, wird die Zeit zeigen müssen. Das sollte uns aber nicht daran hindern, nach einem Jahr eine erste Bilanz der Ampelkoalition zu ziehen.

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Gleichwertige Lebensverhältnisse - Vision oder Illusion
Politikum 3/2020
Für viele Jahrzehnte sind in Deutschland tausende Kilometer an Gleisstrecken stillgelegt worden. Nach der Privatisierung der Bundesbahn sollte die Bahn AG auf Gewinn getrimmt und für den Börsengang attraktiv gemacht werden. Während der Fernverkehr auf den Magistralen alle Aufmerksamkeit genoss, zog sich die Bahn aus der Fläche weiter zurück. Die volks- und betriebswirtschaftlichen Daten sprachen eine deutliche Sprache: unrentabel. Es bedurfte der beiden Dürrejahre 2018 und 2019, alarmierender Berichte über das Artensterben und der Fridays-for-Future-Bewegung, um die Erkenntnis mehrheitsfähig zu machen, dass der auf der Verbrennungstechnologie beruhende Individualverkehr nicht auf ewig zu annehmbaren gesamtgesellschaftlichen und -wirtschaftlichen Kosten die Hauptlast des Verkehrs tragen kann. Die Antwort ist unter anderem die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, es sollen sogar einige Strecken wieder an das Schienennetz angeschlossen werden. Das ist eine gute Nachricht. Doch sie hat einen bitteren Beigeschmack. Lange war kein sozial- oder regionalpolitisches Argument und kein Hinweis auf verödende Städte und sterbende Dörfer stark genug, um bei den Verantwortlichen einen verkehrspolitischen Sinneswandel auszulösen. Dazu bedurfte es des Bienensterbens. Die Menschen in den buchstäblich abgehängten Regionen fragen sich mit einiger Berechtigung, ob das mehr zählt als sie. Diese Sorge ist zwar nicht ganz schlüssig, weil es letztendlich um unterschiedliche Dinge geht. Verständlich ist sie dennoch. Daran zeigt sich, dass die Stadt-Land-Problematik nicht allein eine Frage „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist, sondern eine der gegenseitigen Achtung. Denn die Zahlen weisen darauf hin, dass die Infrastruktur in Deutschland von wenigen Ausnahmen abgesehen auch im ländlichen Raum gut ist. Doch was soll ein Wolfratshausener davon halten, dass die Münchener Metropole zunehmend auf die Wasserreserven des Voralpenlands zugreift, die erholungsbedürftigen Großstädter die dortige Infrastruktur massiv in Anspruch nimmt und die Ankunft des Wolfes bejubeln, wohl wissend, dass dieser auf der Theresienwiese keine Schafe schlagen wird? Hier sind Nutzen und Belastung – gefühlt oder tatsächlich – zu ungleich verteilt. Das wird eine zukünftige Infrastrukturpolitik zu beachten haben. Die Schattenseite der Großstadt zeigt sich hingegen bei der Wohnungssuche. Hier gehen Politik- und Marktversagen Hand in Hand, haben einen langsamen Prozess der „Gentrifizierung“ nach sich gezogen, der das Gesicht zunächst eines Quartiers, dann eines Stadtteils und schließlich einer ganzen Stadt verändern kann. Soll diesen Entwicklungen Einhalt geboten werden, wird den Kommunen eine Schlüsselrolle zukommen müssen. Ob sie dazu – rechtlich und vor allem finanziell – in die Lage versetzt werden, steht in den Sternen. Dabei wird sich an dieser Frage auch entscheiden, ob die Menschen den Eindruck zurückgewinnen, durch ihr Votum bei der Wahl einen Unterschied zu bewirken, weil die Kommunen mehr als ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen in der Lage sein werden.

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USA
Im Mittelpunkt dieser ebenso aktuellen wie materialreichen Einführung stehen die Vereinigten Staaten von Amerika. Zielsetzung des Bandes ist es, dem Leser einen raschen Zugriff auf zentrale Aspekte des politischen Systems der USA zu ermöglichen. Geschichte, Verfassung, politische Institutionen und Akteure sowie der Ablauf des politischen Prozesses werden systematisch erläutert und in Beziehung zu Gesellschaft, Wirtschaft und internationaler Politik gebracht. Dabei zeigt sich, dass Politik und Gesellschaft der USA in den vergangenen Jahrzehnten einen tiefen Wandel erfahren haben, obwohl die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen seit über 220 Jahren praktisch unverändert geblieben sind.

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Recht und Politik
Abstracts Tine Stein: Die Bedeutung des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland Ohne Recht keine Ordnung, ohne Rechtsordnung keine Freiheit und keine Garantie der menschlichen Würde. Das ist die Ratio des demokratischen Verfassungsstaates, der in einzigartiger Weise die politische Macht an das Recht bindet. Mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes wird die vom Volk ausgehende Staatsgewalt in vielfacher Weise durch das Recht strukturiert, begrenzt, ja überhaupt erst begründet. Dabei bleibt das Verhältnis von Recht und Politik allerdings stets prekär: Eine hundertprozentige Garantie, dass die politische Macht die Bindungen des Rechts immer beachtet, kann das Recht selbst nicht generieren. Without legal rules there is no order and without the rule of law there can be no freedom and no political guarantees for human dignity. This is the core message of constitutional democracy – a unique type of political order, in which political power is bound effectively to legal principles such as civil rights and other constitutional restraints. Therefore, the German basic law forms a political order that should not be purely described as a democracy, but as a constitutional democracy. The power of the people – the so called popular sovereignty – is organized by the law, limited through the law and even more founded in the law. However, the relationship between law and politics remains precarious. Klaus Stüwe: Recht und Politik beim Bundesverfassungsgericht Aufgrund seiner Konzeption als „Hüter der Verfassung“, seiner institutionellen Ausgestaltung und seiner weitreichenden Kompetenzen ist das Bundesverfassungsgericht im Schnittpunkt von Politik und Recht angesiedelt. Einerseits ist es nach Art. 92 GG Teil der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Andererseits besitzt es eine politische Dimension: Sein Entscheidungsmaßstab unterliegt dem Einfluss der Politik, politische Organe wählen die Richter, politische Akteure können das Gericht anrufen, und seine Entscheidungen haben politische Folgen. In Einzelfällen hat das Gericht seine Grenzen aber auch überschritten und selbst Politik betrieben. The Framers of Germany’s Basic Law drafted the Federal Constitutional Court as the „Guardian of the Constitution“. Due to its internal organization and its far-reaching powers, the Court is characterized by a close connection between law and politics. According to Art. 92 GG it is part of the federal judiciary. But it also possesses a political dimension: the constitution as the framework of its decisions can be altered by political action, political organs elect the judges, political actors can initiate the Court’s jurisdiction, and its decisions may have political implications. These aspects of the Court are inevitably political. In some cases, however, the Court ignored the limits of its own constitutional role. Stefan Schieren: Gesetzgebung und Gerichtspraxis – ein Beitrag zur Gewaltenteilung Der massive Ausbau des Rechtsstaats ist nicht gleichzusetzen mit der Ausdehnung von Freiheit und Legitimität. Ursache dafür ist das Spannungsverhältnis zwischen dem richterlichen Schutz der Grundrechte auf der einen Seite und dem Majoritätsprinzip auf der anderen Seite in modernen Demokratien. Wie weit darf der richterliche Schutz gehen, ohne dass die Politik in unziemlicher Weise eingeschränkt wird, die sozialen Verhältnisse regeln zu können? Wo, in welcher Weise, in welchem Ausmaß und mit welcher Begründung greift die Justiz in das Räderwerk der Politik ein? Welche Auswirkungen hat das auf einige der grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Freiheit? Modern democracies have the problem of tension between the guarantee of fundamental law through the judiaciary and the principle of majority rule. The question is: How far may the judges go without interfering in the prerogatives of the law making bodies? What ist he justification like the judges give to legiztimize such interfering? And finally: What does all this mean to some fundamenta principles of democracy: The separation of powers and freedom? Karen Schlüter: Befinden sich die europäische und die bundesdeutsche Rechtsordnung auf Kollisionskurs? Europa weckt Emotionen. Dabei steht vor allem die Frage im Vordergrund, ob sich die Europäische Union verselbständigt hat, insbesondere deren Rechtsordnung, und ob sie sich auf Kollisionskurs mit den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten befindet. Dies wäre der Fall, wenn der Europäische Gerichtshof unzulässige Rechtsfortbildung und damit Rechtspolitik betriebe. In dem Beitrag wird die Spruchpraxis anhand einzelner Entscheidungen des EuGH und des BVerfG aufgezeigt, um diese Fragen zu beantworten. Talking about European affairs also means a matter of emotions. Concerning this discussion the question prevails if the European Union is breaking away from its own member states by building up its own legal regime. This might be the case if the European Court of Justice (ECJ) pursues unlawful interpretation and within politics in legal affaires. To answer this question, the article analyses selected decisions in the recent practise by the ECJ and the German Constitutional Court. Johannes Varwick: Völkerrecht und internationale Politik – ein ambivalentes Verhältnis Der Beitrag analysiert das ambivalente Verhältnis zwischen Völkerrecht und internationaler Politik aus politikwissenschaftlicher Perspektive und zeigt Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen des Völkerrechts in der internationalen Politik auf. Es wird argumentiert, dass das vorherrschende Paradigma zwar nicht mehr die „ungebundene staatliche Souveränität“ ist, die nur punktuell durch Einzelregelungen abgeschwächt wird. Auf der anderen Seite bleiben weite Bereiche des Völkerrechts aber „politisches Recht“, das in erster Linie von den Interessen und Überzeugungen der Staaten abhängt, sich ihm freiwillig zu unterwerfen und es als handlungsleitend anzuerkennen. The contribution analyses the ambivalent relationship between international law and international politics from a political science perspective and highlights the relevancy, the potentials and the boundaries of international law in international politics. It will be argued, that „free state sovereignty“ is indeed no longer the predominant paradigm which, however, has only been weakened by singular regulations. On the other hand, according to this argumentation, large areas of international law remain „political law“ which is predominantly influenced by the interests and convictions of states whether to abide to it voluntarily and acknowledge it as authoritative in decision making.

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