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Bewegte Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 2/2020
Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen. Die Beiträge des Schwerpunktthemas „Bewegte Menschenrechte“ sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, „strategische Prozessführung“ als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus‘, die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der „neuen Rechten“, Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter. Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik „Außer der Reihe“ diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das „Forum“ steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und „Cancel Culture“. In der Rubrik „Profile“ nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.

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