Zu "Thomas Unger" wurden 2 Titel gefunden
Menschenrechte queer gelesen
zeitschrift für menschenrechte 1/2020
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
26,00 €
Bewegte Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 2/2020
Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen. Die Beiträge des Schwerpunktthemas „Bewegte Menschenrechte“ sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, „strategische Prozessführung“ als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus‘, die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der „neuen Rechten“, Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter. Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik „Außer der Reihe“ diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das „Forum“ steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und „Cancel Culture“. In der Rubrik „Profile“ nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.
Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen. Die Beiträge des Schwerpunktthemas „Bewegte Menschenrechte“ sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, „strategische Prozessführung“ als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus‘, die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der „neuen Rechten“, Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter. Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik „Außer der Reihe“ diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das „Forum“ steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und „Cancel Culture“. In der Rubrik „Profile“ nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.
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