Zu "Susanne Zwingel" wurden 15 Titel gefunden

Menschenrechte und Sport
zeitschrift für menschenrechte 2/2016
Sportliche Großereignisse sind bis heute eine Riesenspektakel. Hinter den Mega-Events stehen undurchsichtige Funktionärswelten und gigantische Sport-, Medien- und Werbeindustrien, die sich gegebenenfalls auch von Autokraten vereinnahmen lassen und nicht frei sind von Manipulationen. Damit ist ein erster Einstieg in das Thema „Menschenrechte und Sport“ gegeben, das breit gefächert ist und weit über sportliche Mega-Events hinausgeht. Nur einige Ausschnitte davon konnten in dem vorliegenden Schwerpunkt der zeitschrift für menschenrechte bearbeitet werden: Der Sportpädagoge und -historiker Michael Krüger untersucht, wie Bewegung, Gymnastik, Turnen, Spiel und Sport einerseits zu einem Symbol der Hoffnung für Freiheit wurden, und wie sich andererseits neue Zwänge und Abhängigkeiten im Sport und durch den Sport entwickelten. Der Jurist Jonas Burgheim zeigt auf, wie in internationalen Politikarenen inzwischen Bezüge zwischen Sport und Menschenrechten hergestellt werden. Nadine Scharfenort fragt vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rolle der Frauen in der arabischen Golfregion danach, inwieweit diese am Breiten- und Leistungssport in den dortigen Ländern teilnehmen können. Die Politikwissenschaftlerin Leonie Holthaus legt dar, dass Katar, der Ausrichter der Fußballweltmeisterschaft 2022, ebenso wie andere Staaten der Region, Menschenrechte von GastarbeiterInnen entweder nicht anerkennt oder nicht wirksam umsetzt. Stattdessen befördert das im nationalen Recht verankerte und weithin praktizierte Kafala-System Zwangsarbeit und Menschenhandel. Der Pädagoge Florian Kiuppis betrachtet Sport aus Sicht der Behindertenrechtskonvention, während Marianne Meier, Jonas Schubert und Jens Kunischeski – allesamt MitarbeiterInnen von Terre des Hommes – Kinderrechte im Sportkontext verorten. Die Historikerin Dorothee Weitbrecht stellt dar, wie während der Fußballweltmeisterschaft 1978 in Argentinien unzählige Menschen, darunter auch deutsche Staatsangehörige, in den Kerkern der Diktatur gefoltert und ermordet wurden. Sie fragt nach der Verantwortung des Deutschen Fußballbundes, der das von der argentinischen Militärjunta inszenierte Spektakel mitspielte. Auch die beiden Interviews in unserem „Hintergrund“ beschäftigen sich mit dem Sport: Die ehemalige Leistungssportlerin der DDR, Ines Geipel, findet klare Worte zum Staatsdoping, verbunden mit einer scharfen Kritik an dem System des Hochleistungssports und der Politik, die dieses fördert. Christian Schirmer befragte den Strafrechtler und FIFA-Experten Markus Pieth sowie Larissa Wyss zum Thema FIFA und Menschenrechte. Komplementiert wird die Heftnummer durch einen Diskussionsbeitrag von Sebastian Knell, der ein Modell der Menschenwürde entwirft und es zu grundlegenden Rechten ins Verhältnis setzt. Der Politikwissenschaftler Theodor Rathgeber berichtet in der abschließenden Tour d‘horizon vom Verhalten einzelner Staaten im UN-Menschenrechtsrat, den er für das bundesweite Netzwerk „Forum Menschenrechte“ in Genf beobachtet.

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Menschenrechte digital
zeitschrift für menschenrechte 1/2016
Was verbirgt sich hinter dem Titel „Menschenrechte digital“? Als wir uns entschieden haben, das Thema als Schwerpunkt auszuwählen, ist uns schnell klargeworden, dass die Digitalisierung der Lebenswelt sich im Positiven wie im Negativen auf die Menschenrechte auswirkt. Es gibt viele Fragen und ein erster Befund fällt ambivalent aus: Digitalisierung bietet bspw. über Blogs, Twitter oder Facebook für unterdrückte Gesellschaften, Individuen oder Gruppen Möglichkeiten, sich zu informieren, sich über ihre (Menschen-)Rechte zu bilden, eine Meinung zu formulieren und sich auszudrücken. Das Internet schafft eine Stimme. Und nicht nur das: Über das Internet können sich Gleichgesinnte finden, versammeln und aktiv handeln, wie es der „Arabische Frühling“ gezeigt hat. Das Internet kann das Durchsetzen von Menschenrechten also unterstützen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Zugang zum freien Internet. Ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht? Diese Frage diskutiert Ben Wagner in seinem Beitrag. Gleichzeitig bietet das Internet jedoch für repressive Systeme vielfältige Möglichkeiten, Menschenrechte einzuschränken oder sogar zu verletzen, etwa durch Zensur. Doch auch bei demokratischen Staaten ist das Begehr nach Daten längst erwacht. Angestoßen durch das Vorgehen der Geheimdienste in den vergangenen Jahren (NSA-Affäre) haben die Vereinten Nationen eine Resolution zum Datenschutz verabschiedet. Klar ist, dass das Sammeln und Vernetzen von Daten zu einer großen Gefahr werden kann. Neben den Staaten werden auch Konzerne wie Google oder Facebook zu Akteuren, deren Handeln eine Auswirkung auf die Menschenrechte hat. Anja Mihr reflektiert in ihrem Beitrag die Idee eines Cyber-Gesellschaftsvertrages und die Frage, wie man das Verhältnis der Akteure im Internet menschenrechtlich gestalten kann. Für einen Multistakeholder-Ansatz setzt sich auch Matthias C. Kettemann ein. Er plädiert dafür, sich erst einmal die Grundfragen legitimer Ordnung vor Augen zu führen. So ist seiner Meinung nach das Recht auf Privatleben eine Vorbedingung für eine echte Teilhabe im Internet. Folgt man seiner Argumentation, liegt im Multistakeholder-Ansatz das Potential, Internetnormen zu entwickeln. Nicht zuletzt entsteht mit der digitalen auch eine Welt neben der physischen Welt, in der z.B. sog. Avatare (künstliche Personen) handeln und leben. Dies kann eine Welt sein, in der Menschenrechte einen schweren Stand haben: Sexting und Cybermobbing sind hier nur zwei Stichworte. Auch die Problematik von Hassreden im Zusammenhang mit häufig gewordenen „Shitstorms“ erlangt im Netz eine ganz spezifische Qualität. Dieser Aspekt wird in diesem Heft nicht in ausführlichen Form erörtert, im Beitrag von Thorsten Thiel aber dennoch aufgegriffen. Thiel skizziert in seinem Beitrag den Wandel von Anonymität und Anonymitätsdiskursen. Ein großer Teil der Beiträge dieser zfmr-Ausgabe beschäftigt sich damit, welche Auswirkungen die Digitalisierung der Lebenswelt auf die Verfasstheit der Menschenrechte und insbesondere auf deren Durchsetzung hat. Die Autoren plädieren mehrheitlich für den Mulitstakeholder-Ansatz, um das Internet zu zügeln, Normen zu entwickeln und Teilhabe möglich zu machen. Das Heft spiegelt auch, mit welchen Themen sich die wissenschaftliche Community derzeit beschäftigt. Andere Fragestellungen, die hier kurz angeklungen sind, bestehen freilich weiterhin. Insofern kann das Heft als ein Auftakt gelesen werden für ein Thema, das uns als Fachzeitschrift für Menschenrechte noch lange weiter beschäftigen wird.

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Menschenrechte und Revolution
zeitschrift für menschenrechte 1/2015
Der Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Revolutionen“ steht auf der politischen Tagesordnung: In jüngster Zeit wurden wir Zeugen von Massenprotesten, Aufständen, Rebellionen und Revolutionen in der Ukraine, in Tunesien, Ägypten, Libyen oder Syrien, in denen der Bezug auf Menschenrechte mitunter eine zentrale, manchmal eine eher nebensächliche und – erstaunlich genug – gelegentlich auch gar keine Rolle spielte. In diesem Heft analysieren renommierte Autorinnen und Autoren verschiedenste menschenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit jüngeren und länger zurückliegenden Revolutionen. James Ingram wendet sich zunächst aus Sicht der Politischen Philosophie den historischen „Wurzeln“ der Menschenrechte zu, die gemeinhin in den Revolutionen des 18. Jahrhunderts verortet werden. Jeanette Ehrmann kritisiert in ihrem Beitrag das akademisch gängige Bemühen, die Geschichte der Menschenrechte, ausgehend von der Amerikanischen und der Französischen Revolution, als einen linearen moralischen Fortschritt, bewirkt durch Europa und Nordamerika, zu präsentieren. Sie will dieses geläufige Narrativ der Menschenrechte korrigieren, indem sie die „verschwiegene“ Haitianische Revolution als wichtigen Bestandteil einer übergreifenden atlantischen Verfassungsrevolution ernst nimmt und damit ebenso als ein wirkmächtiges Gründungsmoment der politischen Moderne rekonstruiert. Mareike Krajewski geht der Frage nach, inwiefern sich am Beispiel „revolutionären Handelns“ ein grundlegendes Problem zeigt, das im Grunde jedes politische Handelns betrifft: die Frage, wie revolutionäres Handeln in langlebigere Institutionen umgesetzt werden kann, ohne die ursprünglichen Ideen zu verraten. Nabila Abbas untersucht die Rolle, welche der politische Bezug auf Menschenrechte im Rahmen der tunesischen Revolution 2010/2011 gespielt hat, und Georg Lohmann stellt in seinem programmatischen Text die Frage, ob die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte eine Revolution und/oder Reformen erfordern würde.

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Menschenrechte und Gesundheit
zeitschrift für menschenrechte 2/2015
Die staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit ergeben, werden inzwischen weit gefasst und diskutiert. Soll der Staat wirklich im Namen der Gesundheit menschenrechtlich verpflichtet sein, die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Menschen zu steuern? Und wenn ja, wie weit soll er dabei gehen? Oder geht es bei dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht doch eher darum, dass der Staat nicht selbst die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt und die Menschen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen schützt? Oder bezieht sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor allem auf eine angemessene medizinische Versorgung, die weltweit unzähligen Menschen verwehrt bleibt? Tatsächlich ist das Menschenrecht auf Gesundheit komplex und vielschichtig – und bedarf dringend der Konkretisierung. In diesem Heft werden die völkerrechtlichen Grundlagen und die inhaltlichen Grundzüge des Menschenrechts auf Gesundheit aus juristischer, politischer und philosophischer Sicht darlegt und die daraus entstehenden staatlichen Pflichten umrissen. Die Beiträge beschäftigen sich u.a. mit der medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit der sozial ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen und Erkrankungsrisiken in Deutschland sowie mit der Rechtsprechung zum Menschenrecht auf Gesundheit in Argentinien. In einem Forums-Beitrag pocht der Geschäftsführer von medico international auf öffentliche Verantwortung und skizziert – am Beispiel Südafrikas – die Bedeutung menschenrechtlichen Empowerments und der solidarischen Begleitung der Betroffenen in der Praxis. Außerdem enthält das Heft ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Gesundheit, Dainius Pūras.

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Menschenrechte und Gewalt
zeitschrift für menschenrechte 1/2014
Diese Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Gewalt. Mit vielfältigen Sichtweisen auf die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte und analysiert unter anderem anhand verschiedenen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen wird der vielschichtige und enge Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und Gewalt beleuchtet. So lassen sich die Menschenrechte als allgemeine Antwort auf eine Vielzahl konkreter Gewalt- und Unrechtserfahrungen verstehen, die aus den historischen Erfahrungen durch die Nazi-Herrschaft und den Zweiten Weltkrieg entstanden sind. 

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Menschenrechte und Migration
zeitschrift für menschenrechte 2/2014
Ihrem normativen Anspruch nach sind Menschenrechte universal gültig, d. h. sie sollen für alle Menschen gelten – überall und jederzeit. Die traurige Realität jedoch sieht anders aus. Trotz aller Fortschritte, die seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 weltweit erzielt wurden, ist es um die globale Verwirklichung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte immer noch schlecht bestellt. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt wird der effektive Schutz ihrer Menschenrechte nach wie vor ganz oder teilweise verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für diejenigen, die aufgrund ihrer prekären, von Gewalt, Armut, Krankheit, Alter oder Verfolgung geprägten Lebensumstände in erster Linie auf den Schutz ihrer Menschenrechte angewiesen wären. Denn gerade ihnen bleibt dieser Schutz am häufigsten versagt. Die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen regelmäßig veröffentlichten Zahlen lassen daran keinen Zweifel: Demnach leben etwa 1,4 Milliarden Menschen weltweit in extremer Armut, was bedeutet, dass sie mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen; über 1 Milliarde Menschen sind von Hunger betroffen; rund 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser dramatischen, für die Betroffenen lebensbedrohlichen Umstände kann es nicht verwundern, dass sich jeden Tag aufs Neue Zehntausende von Menschen auf den Weg machen, um woanders eine bessere oder auch nur eine weniger schlimme Zukunft zu finden. Die meisten verlassen nicht freiwillig ihre Heimat, sondern erzwungenermaßen, weil sie aufgrund widriger Umstände für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr sehen – ein Umstand, den Politiker, die in populistischer Weise von „Sozialtourismus“ sprechen, geflissentlich verschweigen. Ohnehin endet der Weg für die allermeisten Migrantinnen und Migranten nicht jenseits, sondern diesseits der Grenzen ihres Heimatlandes, weil ihnen die nötigen Ressourcen und Möglichkeiten für eine Ausreise fehlen. Sofern ihre Schicksale Eingang in die offiziellen Statistiken der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen finden, tun sie das unter dem Begriff der „Binnenmigration“. Anderen wiederum gelingt es, die für einen – legalen oder illegalen – Grenzübertritt notwendigen Mittel aufzubringen. Von dem Augenblick an, in dem sie das Territorium eines anderen Staates betreten, firmieren sie offiziell als Migrantinnen und Migranten. Sie sind es, um die es im Themenschwerpunkt des vorliegenden Heftes gehen soll.

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Menschenrechte und Kritik
zeitschrift für menschenrechte 2/2013
Nahezu von Beginn an ist das moderne Menschenrechtsdenken von heftiger und teilweise auch hämischer Kritik begleitet gewesen. Als „Unsinn“ oder „unrealistisch“ wurden die Rechte von Kritikerinnen und Kritikern bezeichnet, die nicht an die Implementierung und Verrechtlichung oder gar an die Existenz dieser Rechte glaubten. Heute sind die Menschenrechte zwar verfassungs- und völkerrechtlich festgeschrieben, doch mindert dies nicht die Kritik. Dabei werden Fragen nach einem universellen Geltungsanspruch und der faktischen Umsetzung laut, ebenso wie Fragen konzeptioneller Problemstellungen einer Theorie der Menschenrechte. Die Beiträge in dieser Ausgabe befassen sich unter anderem mit der Ideengeschichte der Menschenrechte, mit einer historischen Sichtweise auf die Menschenrechtskritik, mit der Rhetorik zeitgenössischer Menschenrechtspolitik sowie dem Zusammenhang zwischen dem Anliegen der Menschenrechtskritik einerseits und einer wachsenden Popularität dezidiert politischer Konzeptionen der Menschenrechtsidee andererseits.

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Menschenrechte und Europa
zeitschrift für menschenrechte 1/2013
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an. ZieleDie Zeitschrift für Menschenrechte möchte einen Beitrag leisten zur wissenschaftlichen Grundlegung der Menschenrechte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die zfmr setzt sich ein für die Vertiefung des Politikfeldes „Menschenrechte“ in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. ZielgruppeWissenschaftler/innen, Lehrende und Studierende der Politikwissenschaft und benachbarter Disziplinen, etwa der Geschichte, Philosophie, Soziologie und der Rechtswissenschaft. Entscheidungsträger/innen und Multiplikator/innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die an wissenschaftlichen Expertisen zu Menschenrechten und zur Menschenrechten arbeiten. Die Bezugsbedingungen im Abo finden Sie hier.

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Menschenrechte als Maßstab internationaler Politik
zeitschrift für menschenrechte 2/2012
Haben Sie schon etwas von „extraterritorialen Staatenpflichten“ gehört? Zugegeben: Dem Begriff fehlt die sprachliche Eleganz, er prägt aber ganz entscheidend den aktuellen Menschenrechtsdiskurs. Es geht um die brisante Frage, ob Staaten verpflichtet sind, nicht nur im eigenen Land, sondern auch über die Staatsgrenzen hinaus die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nimmt sich dieser exterritorial obligations (ETOs) an und fragt danach, inwieweit Menschenrechte tatsächlich als Maßstab internationaler Politik dienen. Die Schwerpunktartikel decken dabei unter anderem verschiedene Spannungsverhältnisse und Anforderungen in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Wirtschaft, dem Klimawandel und der Kultur ab, anschaulich unterstützt durch verschiedene Fallbeispiele.

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Menschenrechte und Strafe
zeitschrift für menschenrechte 1/2012
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte in Lateinamerika
zeitschrift für menschenrechte 2/2011
Wer die „Menschenrechtsbrille“ aufsetzt und nach Lateinamerika schaut, benötigt Gleitsichtgläser. Was von der Ferne als eine vergleichsweise homogene Region erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Vielzahl recht unterschiedlicher Länder. Umgekehrt kann die länderspezifische Binnenperspektive den Blick auf gesamt-lateinamerikanische Entwicklungen, Strukturprobleme und Zusammenhänge verstellen. Vor allem aber benötigen Beobachter die Bereitschaft, Ambivalenzen zu erkennen, sonst wird ihnen mit der Menschenrechtsbrille schnell schummrig vor den Augen. Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass Rechtsnormen und politische Praxis in der Region teils stark auseinanderklaffen. Dennoch sind Menschenrechts- und Verfassungsnormen in Lateinamerika weit mehr als nur Papiertiger. Als Bezugspunkte für das Wirken nationaler und transnationaler Menschenrechtsbewegungen in und zu Lateinamerika sind sie von unschätzbarem Wert und können auch von staatlicher Seite nicht völlig ignoriert werden. Zugleich handelt es sich bei den Menschenrechten nicht einfach um einen Import aus dem globalen Norden. Aus dem umfassenden Themenkomplex „Menschenrechte in Lateinamerika“ kann diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nur eine kleine Auswahl treffen. Es werden einzelne übergreifende Überlegungen zur Menschenrechtsentwicklung, zur Rechtspolitik und zu Wahrheit und Versöhnung in Lateinamerika angestellt und die Möglichkeiten von indigenen Frauen, von Afro-Descendants sowie von den Betroffenen früherer Menschenrechtsverbrechen ausgelotet, Gerechtigkeit zu erfahren und ihre Menschenrechte geltend zu machen.

18,00 €
Menschenrechte und Religion
zeitschrift für menschenrechte 1/2011
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

18,00 €
Menschenrechte in der Klimakrise
zeitschrift für menschenrechte 2/2010
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenwürde
zeitschrift für menschenrechte 1/2010
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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Menschenrechte und Staatlichkeit
zeitschrift für menschenrechte 2/2007
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.

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