Zu "Michael Krennerich" wurden 44 Titel gefunden

Neu
Die Freiheit der Wissenschaften
zeitschrift für menschenrechte 2/2023
In dieser Ausgabe werden Hintergründe und Spielarten von Wissenschaftsfeindlichkeit dargelegt und ihre Auswirkungen auf den Stellenwert und die Freiheit von Wissenschaften in liberalen Demokratien diskutiert. Welche Risiken gehen mit der Institutionalisierung der Wissenschaft bei Kooperationen mit autokratisch regierten Staaten einher und welche Verantwortung und Möglichkeiten haben Universitäten, hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen? Wie eng die Grenzen sind, wird gerade anhand der grenzübergreifenden Wissenschaftskooperation mit der Volksrepublik China deutlich. Um Barrieren für Promovierende mit Behinderungen in der Wissenschaft geht es in einem Forumsbeitrag. In der Rubrik „Profile“ werden die „Philipp Schwartz-Initiative“ für verfolgte Wissenschaftler:innen vorgestellt und Empfehlungen von Transparency International Deutschland zur Prävention von Korruption an Hochschulen in Deutschland dargelegt.

28,00 €
Neu
Menschenrechte und Frieden
zeitschrift für menschenrechte 1/2023

28,00 €
Die Freiheit der Menschenrechte
Festschrift für Heiner Bielefeldt zum 65. Geburtstag
Theorie und Praxis der Menschenrechte sind das Lebensthema von Heiner Bielefeldt. Anlässlich seines 65. Geburtstages versammelt die Festschrift philosophische sowie rechts- und politikwissenschaftliche Beiträge namhafter Autor:innen zum Thema.

64,90 €
Armutszeugnisse
Politikum 1/2023
Angesichts der Folgen von Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg steigen die Zahlen der von Armut betroffenen Menschen weltweit. Während für den Globalen Süden eine Zunahme des Hungers und der absoluten Armut absehbar ist, wird auch hierzulande über wachsende relative Armut und Verarmungsprozesse bis in die Mittelschicht hinein debattiert. Die hohe Inflation, steigende Preise für Strom und Wärme sowie der befürchtete Wirtschaftseinbruch führen zu gesellschaftlicher Verunsicherung und werden die Armutsrisikoquote spürbar ansteigen lassen. Zwar können Regierungen nicht für die unmittelbaren Konsequenzen von Pandemie und russischem Angriffskrieg in die Verantwortung genommen werden, zumal in beiden Fällen der Versuch unternommen wurde, die schlimmsten Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft durch Entlastungspakete abzufedern. Mittel- und langfristig jedoch scheint ein weiteres politisches Gegensteuern notwendig – vor allem mit Blick auf die ärmeren Weltregionen, in denen Staaten oftmals der eigene Handlungsspielraum fehlt. Dies ist umso dringlicher, als beide Ereignisse lediglich Missstände verschärfen, die bereits zuvor existierten. So stiegen lange vor der Pandemie die Zahlen der von Armut betroffenen Kinder; Armut hatte schon immer ein weibliches Gesicht und die sogenannte ‚Mitleidsökonomie‘ – beispielsweise in Form der Tafeln – ist seit langem Thema. Auch global betrachtet gab es selbst vor den aktuellen Krisen wenig Erfolgsmeldungen. Der von Hunger und absoluter Armut betroffene Anteil der Weltbevölkerung sank zwar, allerdings war dies primär auf die rasante Entwicklung Chinas zurückzuführen, während beispielsweise in Subsahara-Afrika kein positiver Trend zu erkennen war.Diese Ausgabe von POLITIKUM nimmt Armut national wie international in den Blick. Dabei werden aktuelle Debatten wie die sozial-ökologische Transformation bzw. der Zusammenhang von Klimawandel und Armut sowie die Folgen des Ukraine-Krieges auf die Welternährungssituation analysiert. Zugleich werden langfristige Gesichter der Armut (Gender und Armut, Kinderarmut) sowie die Verbindung von Menschenrechten und Armut in den Blick genommen. Bei aller nationalen Betroffenheit wird das Thema Armut immer auch aus globaler Perspektive betrachtet – das Interview mit dem ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, Branko Milanović, zum „Staatsbürgerschafts-Privileg“ liefert hierfür die wesentlichen Argumente.

12,80 €
Menschenrechtspolitik
Eine Einführung
Über Menschenrechte ist viel geschrieben worden, aber was ist Menschenrechtspolitik und wie stellt sie sich dar? Dieses Buch führt nicht nur inhaltlich in die Vielfalt an Themen, Akteure und Institutionen der Menschenrechtspolitik ein. Es enthält auch Hilfestellungen und Anregungen, wie mithilfe der Politikwissenschaft und benachbarter Disziplinen die komplexe Realität der Menschenrechtspolitik untersucht und beschrieben werden kann. Behandelt werden zivilgesellschaftliches Menschenrechtsengagement sowie die staatliche und die internationale Menschenrechtspolitik. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Menschenrechtspolitik in und durch Deutschland. Eine anschauliche Einführung für Studierende und menschenrechtspolitisch Interessierte, verfasst von einem ausgewiesenen Menschenrechtsexperten.

28,99 € - 29,90 €
Menschenrechte in Professionen
zeitschrift für menschenrechte 2/2022
Der Themenschwerpunkt dieser Ausgabe umfasst sowohl Erfahrungsberichte aus der praktischen Menschenrechtsarbeit von professionellen „Menschenrechtsarbeiter*innen“ und -anwälten als auch wissenschaftliche Beiträge von Autor*innen, die sich mit Menschenrechten in ihren Berufen beschäftigen. Deutlich wird, dass verschiedene Professionen einerseits Rechtsgaranten sind, andererseits aber auch Menschenrechte verletzen können und daher in der Praxis gewissenhaft Menschenrechte achten müssen. Exemplarisch aufgezeigt wird dies u.a. anhand der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch die Polizei und anhand der Frage, wie rassismuskritische Menschenrechtsbildung mit Polizeikräften gestaltet werden kann; anhand des allgemeinen Umgangs von Fachkräften mit Menschen in vulnerablen Situationen; sowie anhand des Verständnisses von „Sozialer Arbeit“ als Menschenrechtsprofession. Auch Menschenrechtsbildung in der Kommunalverwaltung kommt zur Sprache. Zwei Beiträge behandeln zudem die große Bedeutung der Pressefreiheit für die Menschenrechte, sei es allgemein oder in Bezug auf gerichtliche Medienprozesse in der Türkei.Der zweite Teil des Heftes ist dem Gedenken an den verstorbenen Philosophen Georg Lohmann gewidmet, der als Autor und als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der zfmr eng verbunden war und der als engagierter Gesprächspartner dem Menschenrechtsdiskurs schmerzlich fehlen wird. Einige Wegbegleiter*innen treten zu seinem Gedenken nochmals gedanklich in einen Dialog mit dem Philosophen, sei es in Bezug auf Menschenwürde, moralische Rechte oder Sozialkritik.

26,00 €
Der Milchkarton und andere Widrigkeiten des Lebens
Glossen
Das Leben, in das man so hineingeboren wird, steckt voller Widrigkeiten. Michael Krennerich stolpert durchs Familienglück, erinnert sich an Kindheit und Jugend und erzählt von ungewöhnlichen Begegnungen. Ein Band liebenswerter Glossen, geschrieben mit feinem Humor und viel Selbstironie vom einem ermatteten, aber scharfen Beobachter. Ein kleiner literarischer Leckerbissen: Schokolade mit Chili für Zwischendurch. Achtung: Suchtgefahr!

13,99 € - 14,90 €
Die Menschenrechte des Kindes
zeitschrift für menschenrechte 1/2022
Dass die Menschenrechte auch für Kinder gelten, erscheint uns heute selbstverständlich. Diese Auffassung hat sich im Laufe des 20. Jhs. – häufig in Reaktion auf die Misshandlung, Unterdrückung und Ausbeutung von Kindern – jedoch nur allmählich und mit vielen Widersprüchen und Rückschlägen entfaltet. Zwar haben alle Staaten mit Ausnahme der USA die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ratifiziert. Dennoch sind nicht nur die realen Lebensbedingungen, sondern ist nach wie vor auch der Rechtsstatus von Kindern häufig problematisch. Die Menschenrechte des Kindes stehen in einem unauflösbaren Spannu…

24,99 € - 26,00 €
Die Aktualität bürgerlicher und politischer Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 2/2021
Im vorherrschenden westlichen Menschenrechtsdiskurs galten die bürgerlich-politischen Menschenrechte lange Zeit als die eigentlichen Menschenrechte, während wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte oft eher als politische Ziele denn als „echte“ Rechte angesehen wurden. Doch inzwischen haben die lange Zeit vernachlässigten wsk-Rechte völkerrechtsdogmatisch und politisch immens an Bedeutung gewonnen und sind wichtiger Bestandteil des transnationalen Menschenrechtsdiskurses. Dies darf wiederum nicht dazu führen, dass den bürgerlichen und politischen Menschenrechten ihre Bedeutung a…

26,00 €
Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen im Kontext Schule
Kinderrechte, also die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen, gehören in deutsche Schulen! Und zwar nicht nur als Unterrichtsgegenstand, sondern auch als Orientierungsmarken für eine kindgerechte Schul- und Unterrichtskultur. Diese Einsicht und Forderung wird in diesem Sammelband konzeptionell und anhand von konkreten Problemthemen sowie Beispielen guter schulischer Praxis entfaltet. Unter anderem geht es um die Prävention von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, um die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Diversität sowie um eine stärkere Ermöglichung von Partizipation und Mitbestimmung, z.B. beim Thema digitale Medien.

34,90 €
Menschenrechte und Entwicklung
zeitschrift für menschenrechte 1/2021
Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umstritten, schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von „Entwicklung“ legt nahe, dass es „unterentwickelte“ Länder gibt, denen es gelingen soll, einen  Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich stark ökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider? Die Beiträge dieser Ausgabe greifen einzelne Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Entwicklung“ betreffen.

26,00 €
Freie und faire Wahlen?
Standards, Kurioses, Manipulationen
Weltweit wird gewählt. Doch nicht jede Wahl ist demokratisch. Auf anschauliche und leicht verständliche Weise zeigt die Studie auf, wie nationale Wahlen in Demokratien und Autokratien durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden Wahlrecht, Wahlorganisation und Wahlsysteme beleuchtet. Über einführende wahltheoretische Überlegungen hinaus finden sich in der Schrift jede Menge rechtliche und praktische Überblicke und Länderbeispiele, einschließlich so mancher Kuriosität und Wahlmanipulation. Auch die Wahlregelungen in Deutschland bleiben nicht unerwähnt. Ein Buch voller interessanter Wahldetails, gut lesbar aufbereitet. Mit einem Nachtrag zu Wahlen in Zeiten von Corona

21,99 € - 24,90 €
Menschenrechte queer gelesen
zeitschrift für menschenrechte 1/2020
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.

26,00 €
Bewegte Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 2/2020
Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen. Die Beiträge des Schwerpunktthemas „Bewegte Menschenrechte“ sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, „strategische Prozessführung“ als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus‘, die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der „neuen Rechten“, Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter. Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik „Außer der Reihe“ diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das „Forum“ steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und „Cancel Culture“. In der Rubrik „Profile“ nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.

26,00 €
Menschenrechte im Ausnahmezustand
zeitschrift für menschenrechte 2/2019
„Menschenrechte im Ausnahmezustand“ lautet das Schwerpunktthema der neuen Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte (zfmr). Angesichts der Defensive, in die die Menschenrechte vielerorts geraten sind, klingt der Titel (nicht ganz unbeabsichtigt) nach einem Wortspiel – und doch geht es im eigentlichen Wortsinne um Menschenrechte in Not- und Ausnahmezuständen. Als Reaktion auf die tatsächliche oder behauptete Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung wurden und werden in nicht wenigen Staaten mittels Notstandsgesetzen die Befugnisse der Regierung ausgeweitet und die Rechte der dort lebenden Menschen eingeschränkt. Doch wie wird dies begründet, und welchen rechtsstaatlichen Anforderungen haben Notstandbegründungen zu genügen?Welche Risiken und Folgen für die Menschenrechte gehen mit Not- und Ausnahmezuständen einher? Inwiefern wurden und werden diese als Macht- und Repressionsinstrumente in Ländern wie Venezuela, Ägypten und dem einstigen südafrikanischen Apartheid-Regime missbraucht? Welche Sicherungsmaßnahmen sehen Menschenrechtsabkommen und Verfassungen vor – und inwieweit greifen diese?

24,90 €
Menschenrechte in Zahlen
zeitschrift für menschenrechte 1/2019
Die empirische Bestandaufnahme der Menschenrechtslage ist ein methodisch anspruchsvolles Unterfangen von großer politischer Bedeutung. Die Fragen, wie es um die Menschenrechte in einem Land bestellt ist und inwiefern die jeweiligen Staaten die Menschenrechte umsetzen oder aber verletzen, bilden für gewöhnlich den Ausgangspunkt staatlicher wie nichtstaatlicher Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen. Zugleich ist die methodisch reflektierte Erfassung der Menschenrechtslage auch sozialwissenschaftlich bedeutsam. Erst so lassen sich im zeitversetzten (diachronen) oder zeitgleichen (synchronen) Ländervergleich Entwicklungen und Unterschiede aufzeigen, die es zu erklären gilt. Warum hat sich beispielsweise die Menschenrechtslage in einem Land über die Zeit verbessert oder aber verschlechtert? Weshalb weisen einige Staaten ein besseres oder schlechteres Menschenrechtsprofil als andere Staaten auf? Gibt es Situationen, in denen die Menschenrechte besonders gefährdet sind, und gesellschaftliche Gruppen, die von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffen sind? Solche Fragen lassen sich nicht beantworten, ohne die Menschenrechtslage empirisch zu erfassen. Es geht in diesem Heft also um quantitative Angaben zu Menschenrechten. Die jeweiligen Autorinnen und Autoren setzen sich mit menschenrechtsbezogenen oder -relevanten Daten, Indikatoren und Indizes auseinander, die für ihre Arbeitsbereiche wichtig sind. Dabei werden auch Probleme quantitativer Messungen von Menschenrechten benannt und deren Aussagekraft und Verwendung hinterfragt. So hoffen wir, der Debatte über „Menschenrechte in Zahlen“ den einen oder anderen Impuls zu geben.

24,90 €
Autokratie
Politikum 1/2018
Internationale Politik folgt eigenen Spielregeln. Autokratien spielen – in den vergangenen Jahren sogar vermehrt – mit. Ein Machtvakuum ist in der internationalen Politik nicht vorgesehen, Macht ist nie ‚weg‘, sondern Machthohlräume werden von anderen gefüllt. Beispiele sind Russlands Rolle in Syrien oder der Einfluss Chinas auf die Globalisierung. Zugleich gehört es zu den gesicherten Erkenntnissen der Politikwissenschaft, dass die innere Verfasstheit von politischen Systemen auch für die internationale Politik von Bedeutung ist. Einerseits ist das außenpolitische Verhalten einer Regierung maßgeblich vom Charakter des Herrschaftssystems im Inneren bestimmt, andererseits sind die Auswirkungen problematischer innenpolitischer Entwicklungen oftmals auch im regionalen Umfeld oder gar im gesamten internationalen System spürbar. Daher kann es für die Stabilität und die Berechenbarkeit internationaler Politik nicht unerheblich sein, wie Staaten im Inneren verfasst sind und regiert werden. Ein politisches System ist dann als Demokratie zu bezeichnen, wenn konkurrierende Akteure ihre Normen und Interessen innerhalb klarer Regeln durchzusetzen versuchen, der Ausgang der politischen Konkurrenz unsicher ist und alle Entscheidungen der politischen Repräsentanten regelmäßig vor den Staatsbürgern und der Öffentlichkeit zu verantworten sind. In autokratischen Systemen sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Allerdings befinden sich zahlreiche Systeme in einer Grauzone zwischen Demokratie und Diktatur. Die Autokratieforschung hat dafür Begriffe wie ‚defekte Demokratie(n)‘ oder ‚hybride Regime‘ entwickelt. Feiern Autokratien also derzeit tatsächlich ein Comeback in der internationalen Politik und üben sogar wachsende internationale Anziehungskraft aus? Gibt es mithin keine ‚internationale Gemeinschaft‘ mehr, sondern eine globale Spaltung zwischen dem ‚Club der Autokraten‘ und der ‚Achse der Demokratien‘? Muss das demokratische Lager den Anspruch aufgeben, internationale Politik zu bestimmen und autokratische Systeme einzudämmen? Ist also Realpolitik angesagt und sollten und müssen wir uns mit Autokraten arrangieren? Der Frage, ob Autokratie das neue ¸Betriebssystem der internationalen Politik‘ ist, widmet sich "Politikum" in diesem Heft. Es will Schneisen in den Dschungel der Begrifflichkeiten und Konzepte schlagen, das Thema Menschenrechte und Geschlechterrollen thematisieren, anhand von Fallbeispielen, auch mit historischem Zugriff, Autokratieprävention versuchen sowie Konsequenzen für die politische Bildung ausloten

12,80 €
Proteste und Menschenrechte
zeitschrift für menschenrechte 1/2018
Proteste gehören dazu. Sie sind fester Bestandteil zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte. Unzählige Beispiele lassen sich weltweit dafür finden, wie Menschen gegen soziale und politische Missstände aufbegehren und – der Sache nach oder ausdrücklich – menschenrechtliche Ansprüche erheben. Die Erfahrungen von Unterdrückung und Not, verbunden mit dem Emanzipationsstreben benachteiligter oder aufstrebender gesellschaftlicher Gruppen, sind eine wesentliche Triebkraft für menschenrechtlichen Protest. Ob solche Proteste wiederum als legitim und legal erachtet oder verunglimpft, verboten und unterdrückt werden, sagt viel über den freiheitlichen Charakter von Politik und Gesellschaft aus. Die vorliegende Nummer der zfmr widmet sich einigen ausgesuchten Aspekten von Protesten. Im Schwerpunktteil geht Oliver Eberl zunächst (ideen)geschichtlich der Frage nach, ob ziviler Ungehorsam Ausdruck von Volkssouveränität ist, und weist beide als gegenläufige Prinzipien der Legitimation politischen Protests aus. Hank Johnston, einer der führenden US-Forscher zu sozialen Protestbewegungen, behandelt die komplexen Interaktionen zwischen Opposition und Regierung in autoritären Regimen. Diese bilden eigene Arenen, mit einer großen Vielfalt an Akteuren, Motiven und Handlungsrepertoires, die sich von Demokratien erheblich unterscheiden (was oft übersehen wird). Dabei legt der Autor den Fokus auf weniger offensichtliche Formen des Protestes. Es folgen zwei Beiträge aus juristischer Perspektive: Angelika Adensamer und Maria Sagmeister setzen sich mit dem polizeilichen Umgang mit Protest (Protest Policing) und den ihn flankierenden Rechtsnormen auseinander – allgemein und mit Blick auf die Rechtslage in Österreich. Bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen, vor allem im Versammlungsrecht, ist aus ihrer Sicht äußerste Vorsicht geboten. Der südafrikanische Verfassungsrechtler Pierre de Vos wiederum untersucht, wie in seinem Land das so wichtige Recht, friedlich zu protestieren, gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden kann. Als Anwendungsfall dienen ihm dortige studentische Proteste. Anna Antonakis und Henda Chennaoui beleuchten die Protestdynamik in Tunesien sieben Jahre nach der dortigen Revolution. Den Schwerpunkt legen sie hierbei auf von Frauen geleitete Proteste auf lokaler Ebene. Der Hintergrundteil enthält drei praxisbezogene Beiträge. Adriana Kessler stellt zunächst das Instrument der strategischen Prozessführung vor, das auch von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland zusehends genutzt wird. Über den vor Gericht verhandelten Einzelfall hinaus sollen mittels solcher Prozesse gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden. Der Familiennachzug von Flüchtlingen dient der Juristin als Anwendungsbeispiel. Die Politologin Anna Vogel nähert sich anschließend dem Twitter-Phänomen Donald Trump und fragt danach, inwieweit dieser in seinen Tweeds von rechtspopulistischer Rhetorik Gebrauch macht. Abschließend gibt Sarah Lincoln einen Überblick über Hintergrund, Verlauf und Bedeutung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein mögliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der Forumsteil der Zeitschrift steht diese Mal im Zeichen der 68er Proteste in Deutschland. Wir haben Hauke Brunkhorst, Micha Brumlik und Gertrud Koch zur Rolle der Menschenrechte während der 68er-Proteste befragt. Katrin Kinzelbach knüpft abschließend in ihrer Tour d`Horizon implizit an die von Hank Johnston aufgeworfene Frage nach dem oppositionellen Handlungsrepertoire in autoritären Regimen an. Die Politikwissenschaftlerin mahnt an, die im internationalen Menschenrechtsaktivismus verbreitete Heroisierung inhaftierter politischer Häftlinge zu überdenken. Protestierende verlören mitunter nicht nur die Köpfe der Protestbewegung, sondern bekämen auch deutlich die Risiken des eigenen Handelns vor Augen geführt.

24,90 €
Menschenrechte und das Volk
zeitschrift für menschenrechte 2/2018
„Menschenrechte und das Volk“ lautet der – zugegebenermaßen – reißerische Titel des vorliegenden Hefts. Anlass für die Themenwahl sind aktuelle politische Bemühungen von Autokraten und Rechtspopulisten, sich als Vertreter des „echten Volkswillens“ zu gerieren und im Namen des Volkes demokratische und menschenrechtliche Prinzipien außer Kraft zu setzen. Wenn die Demokratie aber mit der reinen Mehrheitsherrschaft gleichgesetzt und „das Volk“ als homogen verstanden wird, dann besteht die Gefahr, dass all jene, die nicht zur politischen Mehrheit gehören, auch nicht das „echte“ Volk repräsentieren oder gar dazu gehören. Nur dann, wenn in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft demokratische Freiräume grund- und menschenrechtlich verbürgt sind, wird von vornherein der gesamte demos eingebunden, einschließlich der gesellschaftlichen und politischen Minderheiten, die es in der Demokratie zu achten und zu schützen gilt. Nur dann ist auch ein Wechsel von politischen Mehrheiten möglich. Auf den Sinnzusammenhang von Demokratie und Menschenrechten gehen eingangs gleich zwei philosophische Beiträge ein. Stefan Kirste erachtet Demokratie nicht nur als ein objektives Staatsstrukturprinzip, sondern auch als ein subjektives Recht auf freie und gleiche Teilhabe an der politischen Selbstbestimmung. Bei seiner Begründung des „Menschenrechts auf Demokratie“ setzt der Rechtsphilosoph an der Menschenwürde an. In Abgrenzung zu Carl Schmitt und zu konservativen Positionen unternimmt Heiner Bielefeldt anschließend eine Grundsatzreflektion zum Zusammenhang von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und weist diese – im Horizont der Kant‘schen Aufklärung – als ein komplexes Sinnganzes aus. Politisch daran anknüpfen kann der Appell von Ralf-Uwe Beck: „Mehr (direkte) Demokratie wagen in Zeiten des Rechtspopulismus“. Der Theologe und Bürgerrechtler sieht in direktdemokratischen Verfahren keine Gefahr für die Demokratie, sondern eine Möglichkeit, Vertrauen in die Demokratie zurück zu gewinnen. Der Rechtswissenschaftler Stefan Schlegel setzt sich anhand der Schweizer Volksinitiativen ebenfalls mit dem Verhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten auseinander und nimmt dabei die Friktionen zwischen neu geschaffenem Verfassungsrecht und den Grund- bzw. Menschenrechten in den Blick. Um Integration als Recht, Pflicht oder Ermächtigung geht es in dem Beitrag von Andreas Funke. Der Rechtsprofessor legt die rechtlichen Bestimmungen sowohl für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration als auch für die politische Integration von Ausländer*innen dar und unterzieht das Bayerischen Integrationsgesetz einer kritischen Analyse. Der abschließende Beitrag im Schwerpunkteil behandelt die Geschichtspolitik der polnischen Regierung, der es daran gelegen ist, den Patriotismus im Lande zu stärken und die Deutungshoheit über die Nationalgeschichte zu gewinnen. Kenntnisreich stellt der Historiker Andreas Mix die verschiedenen geschichtspolitischen Initiativen in den Kontext des gewandelten Geschichtsbildes seit der Systemtransformation 1989/90. Bezüge zu dem Schwerpunktthema weisen auch die Forumsbeiträge und der Tour d`Horizon auf. Christian Tomuschat setzt sich mit dem „Recht auf die Heimat“ auseinander. Verstanden als Bleiberecht am angestammten Wohnort, hat es dem Völkerrechtler zufolge einen festen Platz in der Architektur des Völkerrechts, selbst, wenn seine Durchsetzung zumeist an den vorherrschenden Machtkonstellationen scheitere. Im zweiten Forumsbeitrag legt Stefánia Kapronczay dar, inwiefern und warum in Ungarn unter nationalistischen Vorzeichen die zivilgesellschaftlichen Freiräume zu schwinden drohen. Der Tour d`Horizon von Nadja Kutscher wiederum zeigt auf, wie im rechten Demografie-Diskurs rassistische und anti-feministische Narrative genutzt werden, um auf ein angebliches Aussterben des deutschen Volkes aufmerksam zu machen. Der Hintergrundteil enthält, wie üblich, zwei Beiträge außerhalb des Schwerpunktthemas. Rainer Huhle zeichnet die Entwicklung des modernen Menschenrechtsschutzes nach und setzt sich dabei mit dem publizistischen und wissenschaftlichen Trend auseinander, die Menschenrechte zu kritisieren und ihr geschichtliches Ende zu prophezeien. Der zweite Hintergrundbeitrag befasst sich mit dem Menschenrecht auf Bildung. Michael Krennerich zeigt auf, wie die menschenrechtliche Perspektive den Blick für Bildungsprobleme auch in Deutschland schärfen kann.

24,90 €
Menschenrechte erklären
POLIS 3/18
Der 10. Dezember wird seit der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte durch die Generalsversammlung der Vereinten Nationen 1948 als „internationaler Tag der Menschenrechte“ begangen. Neben dem Aspekt des ERKLÄRENs im Sinne von Deklaration sind jedoch v.a. fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anstrengungen erforderlich, um das ERKLÄREN auch im Sinne von Verständlich-Machen zu besorgen. Viele Bezüge zum Thema erweisen sich dabei von dauerhafter Aktualität und zwingen zur beschränkenden Auswahl. Mit einigen Bildern wird zumindest darauf hingewiesen dass es viele Kontroversen gibt, die unter dem Aspekt der Menschenrechtspolitik und der Menschenrechtsbildung eine gesonderte Beachtung verdient hätten. Über diesen konkreten Problembezügen erscheint es jedoch von Bedeutung zu sein, vor allem die Konfrontation zwischen normativen Geltungsansprüchen und realpolitischen Hindernissen zu thematisieren. Diesem Spannungsverhältnis widmet sich der (eher skeptische) Beitrag von Rainer Huhle. Mit einer Thematisierung des Rechts auf Bildung richtet der Politikwissenschafler Michael Krennerich exemplarisch den Blick auf die oft vernachlässigte soziale Dimension der Menschenrechte. Jenseits fachwissenschaftlicher Analysen hat ein vor allem auch für Lehrende konzipiertes Heft immer auch den didaktischen Impetus des Themas zu berücksichtigen. Mit der Adaption eines gebräuchlichen Modells unternehmen Armin Scherb und Markus Gloe deshalb den Versuch, die politikdidaktischen Dimensionen einer kompetenzorientierten Menschenrechtsbildung zu skizzieren. Ausgehend von seinen Erfahrungen als Sonderberichterstatter der UNO für Religions- und Weltanschauungsfragen gibt Heiner Bielefeldt im Forum Antworten auf Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Menschenrechtspolitik und beleuchtet dabei insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Universalisierungsanspruch und nationalstaatlicher Kontextualität.In der Didaktischen Werkstatt stellen Stephan Leppert und Selina Baumgart das Projekt „Menschenrechtskalender 2018“ vor, das als Beispiel einer kompezenzorientierten Menschenrechtsbildung angesehen werden kann.

6,99 € - 8,20 €
Menschenrechte und Sicherheit
zeitschrift für menschenrechte 2/2017
Das Verhältnis der Menschenrechte zu Fragen der „Sicherheit“ ist komplexer, als man vermuten mag: Einerseits sollen die Menschenrechte vor politischer Willkürherrschaft schützen und damit jeweils individuell für eine gewisse Sicherheit gegenüber dem Staat und öffentlichen Institutionen sorgen. Andererseits führt jedoch die effektive Durchsetzung von Menschenrechten zu immer neuen Unsicherheiten, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf individuelle Freiheitsrechte; was spätestens seit dem 11. September 2001 ein politisch akutes Problem und menschenrechtliches Dauerthema ist. Dies wiederum lässt darauf schließen, dass es immer auch einen grundlegenden Konflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten einerseits und politischen Sicherheitserwägungen andererseits gibt; was sich derzeit vor allem an Debatten um ein individuelles Menschenrecht auf „Schutz der Privatsphäre“ ablesen lässt; einem Recht, das in den letzten Jahren vor allem, aber nicht nur durch menschenrechtswidrige geheimdienstlicher Aktivitäten unter Druck geraten ist. Hier zeigt sich: Das Verhältnis von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen ist nicht nur komplex, sondern auch intern spannungsreich. Eine damit eng verwandte Diskussion wird derzeit innerhalb des Völkerrechts und der politischen Theorie internationaler Beziehungen unter dem Stichwort „securitization“ geführt. Gemeint ist der politische Prozess eine rhetorischen oder auch bürokratischen Transformation von bedrohlichen Individuen, z.B. „Islamisten“, oder auch ganzer Bevölkerungsgruppen, z.B. „die“ Sinti und Roma, zu Objekten und damit Problemen der Sicherheitspolitik. Hier wird das menschenrechtliche Sicherheitsanliegen gelegentlich missbraucht, um außergewöhnliche und illegitime Maßnahmen der Politik zu rechtfertigen, die mittelfristig die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen und zunehmend auch zu einer „Depolitisierung“ sozialer Konflikte beitragen. Die im Schwerpunkt dieses Heftes versammelten Beiträge konzentrieren sich jeweils auf sehr unterschiedliche Facetten des spannungsreichen Verhältnisses von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen; und zwar aus einer eher grundlegenden, begrifflich-normativen Perspektive (Elisabeth Holzleithner über „Freiheit und Sicherheit“), aus völkerrechtlicher Sicht (Karsten Nowrot über „menschliche Sicherheit“ und Markus Kaltenborn über das „Recht auf soziale Sicherheit“), aus einem stärker politikwissenschaftlichen Blickwinkel (Ayelet Banai und Regina Kreide über „Versicherheitlichung der Migration in Deutschland“ und Huub van Baar über die Ambivalenz von Entwicklungsprogrammen und die damit einhergehende Stereotypisierung von Roma-Minderheiten) oder auch eher rechtssoziologisch orientiert (Hartmut Aden über „anlasslose Personenkontrollen“).

24,90 €
Menschenrechtsabkommen
zeitschrift für menschenrechte 1/2017
Das allgemeine Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen, ist bereits in der UN-Charta von 1945 niedergelegt. Diesem Ziel dienen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die darauf aufbauenden Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Die allermeisten Rechte der AEMR – eigentlich besser übersetzt als „Universelle Erklärung der Menschenrechte“ – wurden 1966 in zwei völkerrechtliche Verträge überführt, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die beide 1976 in Kraft traten. Sie wurden im Laufe der Zeit durch weitere internationale Abkommen ergänzt. Internationale Menschenrechtsabkommen sind „living instruments“. Die Auslegung der rechtlich verankerten Menschenrechte ist nicht starr. Viele völkerrechtliche und politische Debatten kreisen um eine zeitgemäße Auslegung bestehender Rechte. Auch das Verständnis davon, wer Träger der Menschenrechte ist und wen die Menschenrechte auf welche Weise verpflichten, ist Veränderungen unterworfen. Zugleich kann der „Katalog“ der Menschenrechte im Rahmen weiterer Abkommen verändert und erweitert werden. Die historische Entwicklungsoffenheit der Menschenrechte bedeutet allerdings nicht Beliebigkeit: Die Festschreibung neuer und die Neu-Interpretation bestehender Menschenrechte sind zwar notwendig, um „neuen“ Unrechtserfahrungen und veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, doch sind sie stets daraufhin zu prüfen, ob und inwiefern sie sich in das systematische Gefüge des Menschenrechtsschutzes einbetten lassen. Zugleich sind Menschenrechte aber auch nicht vor Rückschritten gefeit. Im Namen der Terrorismusbekämpfung, der nationalen Sicherheit und der inneren Ordnung haben etliche – nicht nur autokratisch regierte – Staaten die Menschenrechte eingeschränkt, oft mit zweifelhaften Gründen und unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Der Interpretation der – im juristischen Sprachgebrauch – „Schranken“ und „Schranken-Schranken“ der Menschenrechte kommt damit auch für die politische Praxis große Bedeutung zu. Zugleich pochen viele Regierungen inzwischen wieder auf ihre nationale Souveränität und verbitten sich eine „Einmischung“ von außen. Darunter fallen nicht nur Autokraten etwa in Russland, der Türkei und China, sondern beispielsweise auch die rechts-nationalistischen Regierungen in Polen und Ungarn, die in ihren Ländern demokratische Errungenschaften abbauen. Selbst etablierte Demokratien wie Großbritannien und Indien tun sich schwer mit menschenrechtlicher Kritik (im Falle der Briten etwa jene durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte). Besonders dramatisch ist es, wenn die – für den transnationalen Menschenrechtsschutz so wichtige – Verbindung zwischen den Menschenrechtsaktivist*innen vor Ort und der internationalen Menschenrechtscommunity zu kappen versucht wird; wie dies weltweit in einer wachsenden Zahl an Ländern mittels NGO- und anderen Gesetzen geschieht. Das vorliegende Heft beschäftigt sich in seinem Schwerpunkt-Teil mit der Bedeutung und Dynamik einiger ausgewählter internationaler Menschenrechtsverträge.

24,90 €
Menschenrechte und Sport
zeitschrift für menschenrechte 2/2016
Sportliche Großereignisse sind bis heute eine Riesenspektakel. Hinter den Mega-Events stehen undurchsichtige Funktionärswelten und gigantische Sport-, Medien- und Werbeindustrien, die sich gegebenenfalls auch von Autokraten vereinnahmen lassen und nicht frei sind von Manipulationen. Damit ist ein erster Einstieg in das Thema „Menschenrechte und Sport“ gegeben, das breit gefächert ist und weit über sportliche Mega-Events hinausgeht. Nur einige Ausschnitte davon konnten in dem vorliegenden Schwerpunkt der zeitschrift für menschenrechte bearbeitet werden: Der Sportpädagoge und -historiker Michael Krüger untersucht, wie Bewegung, Gymnastik, Turnen, Spiel und Sport einerseits zu einem Symbol der Hoffnung für Freiheit wurden, und wie sich andererseits neue Zwänge und Abhängigkeiten im Sport und durch den Sport entwickelten. Der Jurist Jonas Burgheim zeigt auf, wie in internationalen Politikarenen inzwischen Bezüge zwischen Sport und Menschenrechten hergestellt werden. Nadine Scharfenort fragt vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rolle der Frauen in der arabischen Golfregion danach, inwieweit diese am Breiten- und Leistungssport in den dortigen Ländern teilnehmen können. Die Politikwissenschaftlerin Leonie Holthaus legt dar, dass Katar, der Ausrichter der Fußballweltmeisterschaft 2022, ebenso wie andere Staaten der Region, Menschenrechte von GastarbeiterInnen entweder nicht anerkennt oder nicht wirksam umsetzt. Stattdessen befördert das im nationalen Recht verankerte und weithin praktizierte Kafala-System Zwangsarbeit und Menschenhandel. Der Pädagoge Florian Kiuppis betrachtet Sport aus Sicht der Behindertenrechtskonvention, während Marianne Meier, Jonas Schubert und Jens Kunischeski – allesamt MitarbeiterInnen von Terre des Hommes – Kinderrechte im Sportkontext verorten. Die Historikerin Dorothee Weitbrecht stellt dar, wie während der Fußballweltmeisterschaft 1978 in Argentinien unzählige Menschen, darunter auch deutsche Staatsangehörige, in den Kerkern der Diktatur gefoltert und ermordet wurden. Sie fragt nach der Verantwortung des Deutschen Fußballbundes, der das von der argentinischen Militärjunta inszenierte Spektakel mitspielte. Auch die beiden Interviews in unserem „Hintergrund“ beschäftigen sich mit dem Sport: Die ehemalige Leistungssportlerin der DDR, Ines Geipel, findet klare Worte zum Staatsdoping, verbunden mit einer scharfen Kritik an dem System des Hochleistungssports und der Politik, die dieses fördert. Christian Schirmer befragte den Strafrechtler und FIFA-Experten Markus Pieth sowie Larissa Wyss zum Thema FIFA und Menschenrechte. Komplementiert wird die Heftnummer durch einen Diskussionsbeitrag von Sebastian Knell, der ein Modell der Menschenwürde entwirft und es zu grundlegenden Rechten ins Verhältnis setzt. Der Politikwissenschaftler Theodor Rathgeber berichtet in der abschließenden Tour d‘horizon vom Verhalten einzelner Staaten im UN-Menschenrechtsrat, den er für das bundesweite Netzwerk „Forum Menschenrechte“ in Genf beobachtet.

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Menschenrechte digital
zeitschrift für menschenrechte 1/2016
Was verbirgt sich hinter dem Titel „Menschenrechte digital“? Als wir uns entschieden haben, das Thema als Schwerpunkt auszuwählen, ist uns schnell klargeworden, dass die Digitalisierung der Lebenswelt sich im Positiven wie im Negativen auf die Menschenrechte auswirkt. Es gibt viele Fragen und ein erster Befund fällt ambivalent aus: Digitalisierung bietet bspw. über Blogs, Twitter oder Facebook für unterdrückte Gesellschaften, Individuen oder Gruppen Möglichkeiten, sich zu informieren, sich über ihre (Menschen-)Rechte zu bilden, eine Meinung zu formulieren und sich auszudrücken. Das Internet schafft eine Stimme. Und nicht nur das: Über das Internet können sich Gleichgesinnte finden, versammeln und aktiv handeln, wie es der „Arabische Frühling“ gezeigt hat. Das Internet kann das Durchsetzen von Menschenrechten also unterstützen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Zugang zum freien Internet. Ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht? Diese Frage diskutiert Ben Wagner in seinem Beitrag. Gleichzeitig bietet das Internet jedoch für repressive Systeme vielfältige Möglichkeiten, Menschenrechte einzuschränken oder sogar zu verletzen, etwa durch Zensur. Doch auch bei demokratischen Staaten ist das Begehr nach Daten längst erwacht. Angestoßen durch das Vorgehen der Geheimdienste in den vergangenen Jahren (NSA-Affäre) haben die Vereinten Nationen eine Resolution zum Datenschutz verabschiedet. Klar ist, dass das Sammeln und Vernetzen von Daten zu einer großen Gefahr werden kann. Neben den Staaten werden auch Konzerne wie Google oder Facebook zu Akteuren, deren Handeln eine Auswirkung auf die Menschenrechte hat. Anja Mihr reflektiert in ihrem Beitrag die Idee eines Cyber-Gesellschaftsvertrages und die Frage, wie man das Verhältnis der Akteure im Internet menschenrechtlich gestalten kann. Für einen Multistakeholder-Ansatz setzt sich auch Matthias C. Kettemann ein. Er plädiert dafür, sich erst einmal die Grundfragen legitimer Ordnung vor Augen zu führen. So ist seiner Meinung nach das Recht auf Privatleben eine Vorbedingung für eine echte Teilhabe im Internet. Folgt man seiner Argumentation, liegt im Multistakeholder-Ansatz das Potential, Internetnormen zu entwickeln. Nicht zuletzt entsteht mit der digitalen auch eine Welt neben der physischen Welt, in der z.B. sog. Avatare (künstliche Personen) handeln und leben. Dies kann eine Welt sein, in der Menschenrechte einen schweren Stand haben: Sexting und Cybermobbing sind hier nur zwei Stichworte. Auch die Problematik von Hassreden im Zusammenhang mit häufig gewordenen „Shitstorms“ erlangt im Netz eine ganz spezifische Qualität. Dieser Aspekt wird in diesem Heft nicht in ausführlichen Form erörtert, im Beitrag von Thorsten Thiel aber dennoch aufgegriffen. Thiel skizziert in seinem Beitrag den Wandel von Anonymität und Anonymitätsdiskursen. Ein großer Teil der Beiträge dieser zfmr-Ausgabe beschäftigt sich damit, welche Auswirkungen die Digitalisierung der Lebenswelt auf die Verfasstheit der Menschenrechte und insbesondere auf deren Durchsetzung hat. Die Autoren plädieren mehrheitlich für den Mulitstakeholder-Ansatz, um das Internet zu zügeln, Normen zu entwickeln und Teilhabe möglich zu machen. Das Heft spiegelt auch, mit welchen Themen sich die wissenschaftliche Community derzeit beschäftigt. Andere Fragestellungen, die hier kurz angeklungen sind, bestehen freilich weiterhin. Insofern kann das Heft als ein Auftakt gelesen werden für ein Thema, das uns als Fachzeitschrift für Menschenrechte noch lange weiter beschäftigen wird.

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