Zu "Tessa Debus" wurden 57 Titel gefunden
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an. ZieleDie Zeitschrift für Menschenrechte möchte einen Beitrag leisten zur wissenschaftlichen Grundlegung der Menschenrechte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die zfmr setzt sich ein für die Vertiefung des Politikfeldes „Menschenrechte“ in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. ZielgruppeWissenschaftler/innen, Lehrende und Studierende der Politikwissenschaft und benachbarter Disziplinen, etwa der Geschichte, Philosophie, Soziologie und der Rechtswissenschaft. Entscheidungsträger/innen und Multiplikator/innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die an wissenschaftlichen Expertisen zu Menschenrechten und zur Menschenrechten arbeiten. Die Bezugsbedingungen im Abo finden Sie hier.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Der Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Revolutionen“ steht auf der politischen Tagesordnung: In jüngster Zeit wurden wir Zeugen von Massenprotesten, Aufständen, Rebellionen und Revolutionen in der Ukraine, in Tunesien, Ägypten, Libyen oder Syrien, in denen der Bezug auf Menschenrechte mitunter eine zentrale, manchmal eine eher nebensächliche und – erstaunlich genug – gelegentlich auch gar keine Rolle spielte. In diesem Heft analysieren renommierte Autorinnen und Autoren verschiedenste menschenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit jüngeren und länger zurückliegenden Revolutionen. James Ingram wendet sich zunächst aus Sicht der Politischen Philosophie den historischen „Wurzeln“ der Menschenrechte zu, die gemeinhin in den Revolutionen des 18. Jahrhunderts verortet werden. Jeanette Ehrmann kritisiert in ihrem Beitrag das akademisch gängige Bemühen, die Geschichte der Menschenrechte, ausgehend von der Amerikanischen und der Französischen Revolution, als einen linearen moralischen Fortschritt, bewirkt durch Europa und Nordamerika, zu präsentieren. Sie will dieses geläufige Narrativ der Menschenrechte korrigieren, indem sie die „verschwiegene“ Haitianische Revolution als wichtigen Bestandteil einer übergreifenden atlantischen Verfassungsrevolution ernst nimmt und damit ebenso als ein wirkmächtiges Gründungsmoment der politischen Moderne rekonstruiert. Mareike Krajewski geht der Frage nach, inwiefern sich am Beispiel „revolutionären Handelns“ ein grundlegendes Problem zeigt, das im Grunde jedes politische Handelns betrifft: die Frage, wie revolutionäres Handeln in langlebigere Institutionen umgesetzt werden kann, ohne die ursprünglichen Ideen zu verraten. Nabila Abbas untersucht die Rolle, welche der politische Bezug auf Menschenrechte im Rahmen der tunesischen Revolution 2010/2011 gespielt hat, und Georg Lohmann stellt in seinem programmatischen Text die Frage, ob die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte eine Revolution und/oder Reformen erfordern würde.
Die staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit ergeben, werden inzwischen weit gefasst und diskutiert. Soll der Staat wirklich im Namen der Gesundheit menschenrechtlich verpflichtet sein, die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Menschen zu steuern? Und wenn ja, wie weit soll er dabei gehen? Oder geht es bei dem Menschenrecht auf Gesundheit nicht doch eher darum, dass der Staat nicht selbst die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt und die Menschen vor gesundheitsschädlichen Eingriffen schützt? Oder bezieht sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor allem auf eine angemessene medizinische Versorgung, die weltweit unzähligen Menschen verwehrt bleibt? Tatsächlich ist das Menschenrecht auf Gesundheit komplex und vielschichtig – und bedarf dringend der Konkretisierung. In diesem Heft werden die völkerrechtlichen Grundlagen und die inhaltlichen Grundzüge des Menschenrechts auf Gesundheit aus juristischer, politischer und philosophischer Sicht darlegt und die daraus entstehenden staatlichen Pflichten umrissen. Die Beiträge beschäftigen sich u.a. mit der medizinischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit der sozial ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen und Erkrankungsrisiken in Deutschland sowie mit der Rechtsprechung zum Menschenrecht auf Gesundheit in Argentinien. In einem Forums-Beitrag pocht der Geschäftsführer von medico international auf öffentliche Verantwortung und skizziert – am Beispiel Südafrikas – die Bedeutung menschenrechtlichen Empowerments und der solidarischen Begleitung der Betroffenen in der Praxis. Außerdem enthält das Heft ein Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf Gesundheit, Dainius Pūras.
Der Begriff und das Verständnis von Entwicklung sind seit Beginn der Entwicklungspolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umstritten, schon deswegen, weil es sich nicht nur um einen beschreibenden, sondern auch um einen wertenden Begriff handelt. Die Rede von „Entwicklung“ legt nahe, dass es „unterentwickelte“ Länder gibt, denen es gelingen soll, einen Entwicklungsprozess nachzuholen oder selbstständig zu vollziehen. Damit sind zwangsläufig normative Annahmen darüber verbunden, welche Zustände in einer Gesellschaft überwunden werden und wohin gesellschaftliche Veränderungen führen sollen. Zwar wurde der ursprünglich stark ökonomisch geprägte Entwicklungsbegriff im Laufe der Zeit um soziale, kulturelle, politische und ökologische Dimensionen erweitert. Doch sind das Primat der Wirtschaft und das Leitbild des Globalen Nordens nach wie vor wirkkräftig.Welche Rolle spiel(t)en Menschenrechte in der Entwicklungspolitik? Inwieweit haben Menschenrechte ihre historische Verengung auf weiße, wohlhabende, europäische Männer völlig überwunden und blinde Flecken in Bezug auf Gender, Klasse, Rassifizierung und Behinderungen umfänglich aufgedeckt? Welche Bedeutung kommt neben den bürgerlichen und politischen mittlerweile den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten zu und welche den Rechten auf Entwicklung und eine gesunde Umwelt? Und inwieweit spiegelt sich dies auch in der Politik allgemein und in der Entwicklungspolitik im Besonderen wider? Die Beiträge dieser Ausgabe greifen einzelne Aspekte heraus, die im engeren oder weiteren Sinne den Zusammenhang zwischen „Menschenrechten und Entwicklung“ betreffen.
Dieses Themenheft nimmt die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Gesellschaftslehre/GeWi auf und bietet den Schüler*innen der Sekundarstufe I einen multiperspektivischen Blick auf das Themenfeld Ernährung. Die Bezugswissenschaften Politik, Geographie und Geschichte werden in diesem Heft spielerisch und altersgerecht vereint. Für dieses Heft lohnt es sich, einen Blick in den Onlinebereich der WOCHENSCHAU zu werfen, da Sie dort Ergänzungen und Erläuterungen zum Heft finden, die Ihren Unterricht bereichern können.
Im Herbst 2020 hat die EU ihren ersten Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgelegt und spricht Deutschland darin ein insgesamt gutes Urteil aus: Kritisiert wird das Weisungsrecht, dass die Justizminister*innen über Staatsanwält*innen haben. Aber die Unabhängigkeit der Richter*innen, Effizienz, Personalstärke und auch Digitalisierung seien positiv zu bewerten. Die WOCHENSCHAU Justiz kontrovers zieht weitere Analysen, Lageberichte und exemplarische Fallbeispiele heran und vertieft neben Grundlagenwissen auch obige Themen. Welche Rolle spielen Gerichte während der Corona-Pandemie und wie zeigt sich hier das Prinzip der Rechtsgüterabwägung? Wie kann die Qualität der Rechtsprechung bestehen bleiben, wenn Justizbehörden als Arbeitsplatz an Attraktivität verlieren? Wie sieht das Vertrauensverhältnis der Bürger*innen, insbesondere von Minderheiten, in die Justiz aus und welche Konsequenzen kann dies haben? Ist die Justiz auf dem rechten Auge blind? Die WOCHENSCHAU Justiz kontrovers richtet sich, gewohnt differenziert, problemorientiert und aktuell an Schüler*innen der Sekundarstufe II.
Das Basisheft nimmt die Bereiche Jugend, Familie und Gesellschaft sowie deren Verbindungen und Reibungspunkte in den Blick. Um nur einige Aspekte zu nennen: Wie bin ich als Jugendliche*r in verschiedenen Räumen und welche Erwartungen werden dort an mich gestellt? Welche Familienkonstellationen gibt es und was bedingen sie? Wie ist das Verhältnis zwischen Staat und Familie?
In dieser Ausgabe werden Hintergründe und Spielarten von Wissenschaftsfeindlichkeit dargelegt und ihre Auswirkungen auf den Stellenwert und die Freiheit von Wissenschaften in liberalen Demokratien diskutiert. Welche Risiken gehen mit der Institutionalisierung der Wissenschaft bei Kooperationen mit autokratisch regierten Staaten einher und welche Verantwortung und Möglichkeiten haben Universitäten, hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen? Wie eng die Grenzen sind, wird gerade anhand der grenzübergreifenden Wissenschaftskooperation mit der Volksrepublik China deutlich. Um Barrieren für Promovierende mit Behinderungen in der Wissenschaft geht es in einem Forumsbeitrag. In der Rubrik „Profile“ werden die „Philipp Schwartz-Initiative“ für verfolgte Wissenschaftler:innen vorgestellt und Empfehlungen von Transparency International Deutschland zur Prävention von Korruption an Hochschulen in Deutschland dargelegt.
Die Schüler*innen lernen anhand aktueller Fallbeispiele problemorientiert die Herausforderungen, Handlungsfelder, Instrumentarien und Akteur*innen in der Außenpolitik kennen. Außenpolitik umfasst alle Aktivitäten staatlicher Organe, die die Beziehungen zu anderen Staaten, Regionen und internationalen Organisationen betreffen. Auf dieser Grundlage diskutieren sie die Ziele und die Ausrichtung deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Das Vertiefungsheft greift eine Bandbreite an Themen auf: von Zeitenwende und der 50-jährigen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bis Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren in China werden aktuelle Problemstellungen der internationalen Beziehungen aus Sicht der deutschen Außenpolitik kritisch beleuchtet. Das Themenheft für den Politik- und Sozialkundeunterricht der Sekundarstufe I schließt ab mit einem handlungsorientieren Zugang zum zukunftsträchtigen Trend Klima-Außenpolitik.
Freiheit ist ein schillernder Begriff unserer demokratischen Ideengeschichte. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Begriff unter der Frage diskutiert, ob Eingriffe in unsere Freiheitsrechte legitim sind. Aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine scheint sich das Spannungsverhältnis Freiheit vs. Sicherheit neu zu öffnen. Dieses WOCHENSCHAU-Vertiefungsheft nimmt die aktuellen Kontoversen rund um den Freiheitsbegriff auf und verbindet sie mit Gerechtigkeitsfragen in Bezug auf Gleichheit. Es werden zwei Grundbegriffe der modernen Demokratie problemorientiert und fallbezogen diskutiert, beispielsweise anhand der Regulierung von sozialen Medien oder der Verteilung von Armut und Wohlstand auf der Welt.
Die zfmr ist eine interdisziplinäre Fachzeitschrift zu Menschenrechten und Menschenrechtspolitik. Sie führt aktuelle und systematische Menschenrechtsfragen der Analyse und Reflexion zu, und zwar aus Sicht der Politik-, Geschichts- und Rechtswissenschaften sowie der Philosophie, Soziologie und Pädagogik.
Mit den Landtagswahlen 2023 vor der Tür richtet sich das WOCHENSCHAU-Zusatzheft„Landtagswahlen Hessen“ an Schüler*innen, insbesondere im wahlfähigen Alter. Hier erfahren Schüler*innen der Sekundarstufe II, wie sie zu einer Wahlentscheidung kommen können, warum Länder Parlamente haben und wie eine Wahl eigentlich abläuft. Sie finden eine Anleitung zur Wahl im Wahllokal oder per Brief, lesen ein Interview zum Wahl-O-Mat und beschäftigen sich zum Schluss kritisch mit den demokratischen Eigenschaften einer Wahl. Das Themenheft „Landtagswahl Hessen“ ist mehr als ein Informationsflyer. Es enthält ein Arbeitsblatt zu „Was darf der Landtag eigentlich entscheiden?“, aber auch Material zur kritischen Prüfung, wer überhaupt an Landtagswahlen teilnehmen darf. So können Schüler*innen ihr eigenes Wissen zu diesen Themen prüfen und angeleitet vom Material die Teilhabemöglichkeiten in Ihrem Bundesland hinterfragen. Praktische Informationen zum Ablauf eines Gangs zur Urne oder der Briefwahl sollen den Erstwähler*innen die Angst vor „Fehlern“ nehmen und die Bereitschaft zur Teilnahme an der Wahl erhöhen. Zum Schluss können Schüler*innen auch Koalitionsverhandlungen simulieren und dabei herausfinden, wie Verhandlungsprozesse in der Politik funktionieren und welche Herausforderungen mit diesen verbunden sind.
„Menschenrechte im Ausnahmezustand“ lautet das Schwerpunktthema der neuen Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte (zfmr). Angesichts der Defensive, in die die Menschenrechte vielerorts geraten sind, klingt der Titel (nicht ganz unbeabsichtigt) nach einem Wortspiel – und doch geht es im eigentlichen Wortsinne um Menschenrechte in Not- und Ausnahmezuständen. Als Reaktion auf die tatsächliche oder behauptete Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung wurden und werden in nicht wenigen Staaten mittels Notstandsgesetzen die Befugnisse der Regierung ausgeweitet und die Rechte der dort lebenden Menschen eingeschränkt. Doch wie wird dies begründet, und welchen rechtsstaatlichen Anforderungen haben Notstandbegründungen zu genügen?Welche Risiken und Folgen für die Menschenrechte gehen mit Not- und Ausnahmezuständen einher? Inwiefern wurden und werden diese als Macht- und Repressionsinstrumente in Ländern wie Venezuela, Ägypten und dem einstigen südafrikanischen Apartheid-Regime missbraucht? Welche Sicherungsmaßnahmen sehen Menschenrechtsabkommen und Verfassungen vor – und inwieweit greifen diese?
Sportliche Großereignisse sind bis heute eine Riesenspektakel. Hinter den Mega-Events stehen undurchsichtige Funktionärswelten und gigantische Sport-, Medien- und Werbeindustrien, die sich gegebenenfalls auch von Autokraten vereinnahmen lassen und nicht frei sind von Manipulationen. Damit ist ein erster Einstieg in das Thema „Menschenrechte und Sport“ gegeben, das breit gefächert ist und weit über sportliche Mega-Events hinausgeht. Nur einige Ausschnitte davon konnten in dem vorliegenden Schwerpunkt der zeitschrift für menschenrechte bearbeitet werden: Der Sportpädagoge und -historiker Michael Krüger untersucht, wie Bewegung, Gymnastik, Turnen, Spiel und Sport einerseits zu einem Symbol der Hoffnung für Freiheit wurden, und wie sich andererseits neue Zwänge und Abhängigkeiten im Sport und durch den Sport entwickelten. Der Jurist Jonas Burgheim zeigt auf, wie in internationalen Politikarenen inzwischen Bezüge zwischen Sport und Menschenrechten hergestellt werden. Nadine Scharfenort fragt vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Rolle der Frauen in der arabischen Golfregion danach, inwieweit diese am Breiten- und Leistungssport in den dortigen Ländern teilnehmen können. Die Politikwissenschaftlerin Leonie Holthaus legt dar, dass Katar, der Ausrichter der Fußballweltmeisterschaft 2022, ebenso wie andere Staaten der Region, Menschenrechte von GastarbeiterInnen entweder nicht anerkennt oder nicht wirksam umsetzt. Stattdessen befördert das im nationalen Recht verankerte und weithin praktizierte Kafala-System Zwangsarbeit und Menschenhandel. Der Pädagoge Florian Kiuppis betrachtet Sport aus Sicht der Behindertenrechtskonvention, während Marianne Meier, Jonas Schubert und Jens Kunischeski – allesamt MitarbeiterInnen von Terre des Hommes – Kinderrechte im Sportkontext verorten. Die Historikerin Dorothee Weitbrecht stellt dar, wie während der Fußballweltmeisterschaft 1978 in Argentinien unzählige Menschen, darunter auch deutsche Staatsangehörige, in den Kerkern der Diktatur gefoltert und ermordet wurden. Sie fragt nach der Verantwortung des Deutschen Fußballbundes, der das von der argentinischen Militärjunta inszenierte Spektakel mitspielte. Auch die beiden Interviews in unserem „Hintergrund“ beschäftigen sich mit dem Sport: Die ehemalige Leistungssportlerin der DDR, Ines Geipel, findet klare Worte zum Staatsdoping, verbunden mit einer scharfen Kritik an dem System des Hochleistungssports und der Politik, die dieses fördert. Christian Schirmer befragte den Strafrechtler und FIFA-Experten Markus Pieth sowie Larissa Wyss zum Thema FIFA und Menschenrechte. Komplementiert wird die Heftnummer durch einen Diskussionsbeitrag von Sebastian Knell, der ein Modell der Menschenwürde entwirft und es zu grundlegenden Rechten ins Verhältnis setzt. Der Politikwissenschaftler Theodor Rathgeber berichtet in der abschließenden Tour d‘horizon vom Verhalten einzelner Staaten im UN-Menschenrechtsrat, den er für das bundesweite Netzwerk „Forum Menschenrechte“ in Genf beobachtet.
In diesem WOCHENSCHAU-Basisheft lernen die Schüler*innen der Sekundarstufe I den Sozialstaat kennen. Sie erwerben Kenntnisse über die unterschiedlichen Aufgabenfelder des Sozialstaates und lernen exemplarisch, wie der Sozialstaat in Deutschland aufgebaut ist. Zum Abschluss des Themenheftes setzen sich die Schüler*innen mit möglichen Zukünften des Sozialstaates auseinander.
Haben Sie schon etwas von „extraterritorialen Staatenpflichten“ gehört? Zugegeben: Dem Begriff fehlt die sprachliche Eleganz, er prägt aber ganz entscheidend den aktuellen Menschenrechtsdiskurs. Es geht um die brisante Frage, ob Staaten verpflichtet sind, nicht nur im eigenen Land, sondern auch über die Staatsgrenzen hinaus die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nimmt sich dieser exterritorial obligations (ETOs) an und fragt danach, inwieweit Menschenrechte tatsächlich als Maßstab internationaler Politik dienen. Die Schwerpunktartikel decken dabei unter anderem verschiedene Spannungsverhältnisse und Anforderungen in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, der Wirtschaft, dem Klimawandel und der Kultur ab, anschaulich unterstützt durch verschiedene Fallbeispiele.
Diese Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Gewalt. Mit vielfältigen Sichtweisen auf die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte und analysiert unter anderem anhand verschiedenen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen wird der vielschichtige und enge Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und Gewalt beleuchtet. So lassen sich die Menschenrechte als allgemeine Antwort auf eine Vielzahl konkreter Gewalt- und Unrechtserfahrungen verstehen, die aus den historischen Erfahrungen durch die Nazi-Herrschaft und den Zweiten Weltkrieg entstanden sind.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Ihrem normativen Anspruch nach sind Menschenrechte universal gültig, d. h. sie sollen für alle Menschen gelten – überall und jederzeit. Die traurige Realität jedoch sieht anders aus. Trotz aller Fortschritte, die seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 weltweit erzielt wurden, ist es um die globale Verwirklichung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenrechte immer noch schlecht bestellt. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt wird der effektive Schutz ihrer Menschenrechte nach wie vor ganz oder teilweise verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für diejenigen, die aufgrund ihrer prekären, von Gewalt, Armut, Krankheit, Alter oder Verfolgung geprägten Lebensumstände in erster Linie auf den Schutz ihrer Menschenrechte angewiesen wären. Denn gerade ihnen bleibt dieser Schutz am häufigsten versagt. Die von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen regelmäßig veröffentlichten Zahlen lassen daran keinen Zweifel: Demnach leben etwa 1,4 Milliarden Menschen weltweit in extremer Armut, was bedeutet, dass sie mit weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag auskommen müssen; über 1 Milliarde Menschen sind von Hunger betroffen; rund 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Liste ließe sich fortsetzen. Angesichts dieser dramatischen, für die Betroffenen lebensbedrohlichen Umstände kann es nicht verwundern, dass sich jeden Tag aufs Neue Zehntausende von Menschen auf den Weg machen, um woanders eine bessere oder auch nur eine weniger schlimme Zukunft zu finden. Die meisten verlassen nicht freiwillig ihre Heimat, sondern erzwungenermaßen, weil sie aufgrund widriger Umstände für sich und ihre Familien keine Perspektive mehr sehen – ein Umstand, den Politiker, die in populistischer Weise von „Sozialtourismus“ sprechen, geflissentlich verschweigen. Ohnehin endet der Weg für die allermeisten Migrantinnen und Migranten nicht jenseits, sondern diesseits der Grenzen ihres Heimatlandes, weil ihnen die nötigen Ressourcen und Möglichkeiten für eine Ausreise fehlen. Sofern ihre Schicksale Eingang in die offiziellen Statistiken der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen finden, tun sie das unter dem Begriff der „Binnenmigration“. Anderen wiederum gelingt es, die für einen – legalen oder illegalen – Grenzübertritt notwendigen Mittel aufzubringen. Von dem Augenblick an, in dem sie das Territorium eines anderen Staates betreten, firmieren sie offiziell als Migrantinnen und Migranten. Sie sind es, um die es im Themenschwerpunkt des vorliegenden Heftes gehen soll.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Die zfmr ist eine interdisziplinäre Fachzeitschrift zu Menschenrechten und Menschenrechtspolitik. Sie führt aktuelle und systematische Menschenrechtsfragen der Analyse und Reflexion zu, und zwar aus Sicht der Politik-, Geschichts- und Rechtswissenschaften sowie der Philosophie, Soziologie und Pädagogik.
Menschenrechte geraten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung immer weiter unter Druck. Nach dem 11. September 2001, den Terroranschlägen in Madrid (2004) und London (2005) haben Staatenvertreter weltweit das Thema ganz oben auf ihre politische Agenda gesetzt. Der thematische Bogen reicht dabei vom Umgang mit Terroraufrufen im Internet, den Möglichkeiten, die Finanzierung von Terrorakten zu unterbinden, über die Eindämmung von Sprengstoff- und Waffenhandel, das Aufdecken internationaler Terrornetzwerke, die Verhinderung von Terrorpropaganda bis hin zur Frage, wie legitim der „Krieg“ gegen den Terror ist. Viele Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung werden zwar durchgesetzt, gleichzeitig leiden jedoch grundlegende Freiheitsrechte der BürgerInnen darunter. Zentrale Fragen sind daher, ob Grund- und Freiheitsrechte angesichts einer terroristischen Bedrohung für Sicherheit und Leben eingeschränkt werden dürfen oder ob es sogar verursachte Ausnahmesituationen geben kann, in denen Folter von offizieller Seite als Mittel eingesetzt werden dürfte, um Menschenleben zu retten. Das Themenheft „Terrorismus und Menschenrechte“ geht den drängenden Fragen nach und lässt unterschiedliche Stimmen aus unterschiedlichen Disziplinen zu Wort kommen.
Die Menschenrechte sind seit Beginn ihrer Geschichte verschiedenster Kritik ausgesetzt. Dabei ist die feministische Kritik die historisch älteste: 1791 erschien, fast zeitgleich zur Französischen Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers vom 3. September 1791, die Erklärung der Rechte der Frau von Olympe de Gouges. Diese betont die Ebenbürtigkeit der Frau mit dem Mann, die gleichen Rechte der Frau auf Eigentum, Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, die Gleichbehandlung nicht nur bei Anklage und Verhaftung, sondern auch bei der Meinungsfreiheit, der freien Gedankenäußerung und der Freiheit, in aller Öffentlichkeit die Vaterschaft eines (unehelichen) Kindes bekannt geben zu dürfen. Ob es auch heute noch spezifische Menschenrechte nur für Frauen braucht, ist umstrittener Gegenstand dieses Heftes. Die Ausgabe widmet sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln einzelnen ausgewählten Aspekten des Themas „FrauenMenschenrechte“. Allen Artikeln gemein ist die Annahme, dass Frauen stets noch vielfältigen Diskriminierungen weltweit ausgesetzt sind, auf die der internationale Menschenrechtsdiskurs reagieren muss.
Was ist Sicherheitspolitik? Wie hat sie sich entwickelt? Welche Institutionen sind wichtig? Welche Haltung nehmen die verschiedenen Parteien ein? Diese und weitere Fragen werden im WOCHENSCHAU-Heft „Sicherheitspolitik in einer prekären Weltordnung“ behandelt. Dafür analysieren die Schüler*innen verschiedene Fallbeispiele hinsichtlich der zutage tretenden Sicherheitsverständnisse und beteiligten Akteure. Ziel ist eine Vorstellung davon zu entwickeln, wer die Welt wie ordnet bzw. ordnen will.
Der Frieden der letzten Jahrzehnte in Europa ist durch den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine nicht mehr gegeben. Für viele Schüler*innen und Lehrkräfte ist diese Situation emotional belastend und aufwühlend. In dieser WOCHENSCHAU für die Sek. I wird bewusst ein friedenspädagogischer Ansatz verfolgt, um den Schüler*innen Möglichkeiten der Friedenssicherung aufzuzeigen und Hoffnung auf eine friedlichere Zukunft zu geben. Ausgewählte Fallbeispiele machen die elementare Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen für die Befriedung von Konflikten und Kriegen deutlich. Gleichzeitig erlernen die Schüler*innen Basiswissen rund um die Themen Sicherheitspolitik und Diplomatie.
Dass die Menschenrechte auch für Kinder gelten, erscheint uns heute selbstverständlich. Diese Auffassung hat sich im Laufe des 20. Jhs. – häufig in Reaktion auf die Misshandlung, Unterdrückung und Ausbeutung von Kindern – jedoch nur allmählich und mit vielen Widersprüchen und Rückschlägen entfaltet. Zwar haben alle Staaten mit Ausnahme der USA die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ratifiziert. Dennoch sind nicht nur die realen Lebensbedingungen, sondern ist nach wie vor auch der Rechtsstatus von Kindern häufig problematisch. Die Menschenrechte des Kindes stehen in einem unauflösbaren Spannu…
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Nahezu von Beginn an ist das moderne Menschenrechtsdenken von heftiger und teilweise auch hämischer Kritik begleitet gewesen. Als „Unsinn“ oder „unrealistisch“ wurden die Rechte von Kritikerinnen und Kritikern bezeichnet, die nicht an die Implementierung und Verrechtlichung oder gar an die Existenz dieser Rechte glaubten. Heute sind die Menschenrechte zwar verfassungs- und völkerrechtlich festgeschrieben, doch mindert dies nicht die Kritik. Dabei werden Fragen nach einem universellen Geltungsanspruch und der faktischen Umsetzung laut, ebenso wie Fragen konzeptioneller Problemstellungen einer Theorie der Menschenrechte. Die Beiträge in dieser Ausgabe befassen sich unter anderem mit der Ideengeschichte der Menschenrechte, mit einer historischen Sichtweise auf die Menschenrechtskritik, mit der Rhetorik zeitgenössischer Menschenrechtspolitik sowie dem Zusammenhang zwischen dem Anliegen der Menschenrechtskritik einerseits und einer wachsenden Popularität dezidiert politischer Konzeptionen der Menschenrechtsidee andererseits.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Mit der WOCHENSCHAU „In unserer Gesellschaft leben“ erschließen sich Schüler*innen der Sekundarstufe I die Teilhabemöglichkeiten in ihrem gesellschaftlichen und politischen Umfeld mit einem empowernden Zugang. Wie können wir gemeinsam Gesellschaft gestalten? Welche Erfahrungen machen dabei unterschiedliche Gruppen? Wie können wir die Hindernisse, die einige dabei haben, gemeinsam aus dem Weg räumen – von der Freizeit bis in den formellen Politikbereich? Das Einstiegskapitel thematisiert Selbstbezeichnungen von Gruppen, um so in den Folgekapiteln sensibel für die jeweiligen Perspektiven zu sein: es geht um die Teilhabe vielfältiger junger Menschen im Sport, ihre Des-/Integration im Übergang Schule-Beruf bis hin zu formellen politischen Partizipations(un)möglichkeiten am Bsp. Wahlrecht.
Das aktualisierte Vertiefungsheft nimmt die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Themen in der Europäischen Union in den Blick: Vor dem Hintergrund einer Szenario-Analyse werden die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Brexit betrachtet. Im zweiten Kapitel steht das Thema Migrationsbewegungen im Fokus. Nach der Darstellung des rechtlichen Rahmens folgt eine Auseinandersetzung mit der aktuellen Diskussion zu dem Thema in der EU, anhand derer die Schüler*innen die Folgen, die Verteilungsproblematik sowie die Frage nach der Handlungsfähigkeit der EU bearbeiten können. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU wird schließlich im dritten Kapitel angeregt, bevor es im letzten Kapitel um die Frage nach der Energie- und Klimapolitik der EU und den damit verbundenen ökonomischen und sozialen Folgen geht.
Im vorherrschenden westlichen Menschenrechtsdiskurs galten die bürgerlich-politischen Menschenrechte lange Zeit als die eigentlichen Menschenrechte, während wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte oft eher als politische Ziele denn als „echte“ Rechte angesehen wurden. Doch inzwischen haben die lange Zeit vernachlässigten wsk-Rechte völkerrechtsdogmatisch und politisch immens an Bedeutung gewonnen und sind wichtiger Bestandteil des transnationalen Menschenrechtsdiskurses. Dies darf wiederum nicht dazu führen, dass den bürgerlichen und politischen Menschenrechten ihre Bedeutung a…
Das Basisheft für die Sekundarstufe II gibt einen umfassenden Einblick in Institutionen, Kompetenzen und politische Prozesse der Europäischen Union. Das Themenheft beginnt mit einer Einordnung der Einstellungen gegenüber der EU, die in den letzten zwei Jahrzehnten stark schwankten. Einem problemorientierten Einblick in die Geschichte des europäischen Integrationsprozesses folgt eine vertiefende Behandlung des politischen Prozesses im Mehrebenensystem der EU sowie eine Analyse aktueller Herausforderungen wie Korruption, Krieg in Europa und Nationalisierungstendenzen in einzelnen EU-Staaten. Abschließend wird das Regierungssystem der EU mit ihren möglichen demokratischen Defiziten kritisch beleuchtet.
Proteste gehören dazu. Sie sind fester Bestandteil zivilgesellschaftlichen Engagements für die Menschenrechte. Unzählige Beispiele lassen sich weltweit dafür finden, wie Menschen gegen soziale und politische Missstände aufbegehren und – der Sache nach oder ausdrücklich – menschenrechtliche Ansprüche erheben. Die Erfahrungen von Unterdrückung und Not, verbunden mit dem Emanzipationsstreben benachteiligter oder aufstrebender gesellschaftlicher Gruppen, sind eine wesentliche Triebkraft für menschenrechtlichen Protest. Ob solche Proteste wiederum als legitim und legal erachtet oder verunglimpft, verboten und unterdrückt werden, sagt viel über den freiheitlichen Charakter von Politik und Gesellschaft aus. Die vorliegende Nummer der zfmr widmet sich einigen ausgesuchten Aspekten von Protesten. Im Schwerpunktteil geht Oliver Eberl zunächst (ideen)geschichtlich der Frage nach, ob ziviler Ungehorsam Ausdruck von Volkssouveränität ist, und weist beide als gegenläufige Prinzipien der Legitimation politischen Protests aus. Hank Johnston, einer der führenden US-Forscher zu sozialen Protestbewegungen, behandelt die komplexen Interaktionen zwischen Opposition und Regierung in autoritären Regimen. Diese bilden eigene Arenen, mit einer großen Vielfalt an Akteuren, Motiven und Handlungsrepertoires, die sich von Demokratien erheblich unterscheiden (was oft übersehen wird). Dabei legt der Autor den Fokus auf weniger offensichtliche Formen des Protestes. Es folgen zwei Beiträge aus juristischer Perspektive: Angelika Adensamer und Maria Sagmeister setzen sich mit dem polizeilichen Umgang mit Protest (Protest Policing) und den ihn flankierenden Rechtsnormen auseinander – allgemein und mit Blick auf die Rechtslage in Österreich. Bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen, vor allem im Versammlungsrecht, ist aus ihrer Sicht äußerste Vorsicht geboten. Der südafrikanische Verfassungsrechtler Pierre de Vos wiederum untersucht, wie in seinem Land das so wichtige Recht, friedlich zu protestieren, gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden kann. Als Anwendungsfall dienen ihm dortige studentische Proteste. Anna Antonakis und Henda Chennaoui beleuchten die Protestdynamik in Tunesien sieben Jahre nach der dortigen Revolution. Den Schwerpunkt legen sie hierbei auf von Frauen geleitete Proteste auf lokaler Ebene. Der Hintergrundteil enthält drei praxisbezogene Beiträge. Adriana Kessler stellt zunächst das Instrument der strategischen Prozessführung vor, das auch von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland zusehends genutzt wird. Über den vor Gericht verhandelten Einzelfall hinaus sollen mittels solcher Prozesse gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden. Der Familiennachzug von Flüchtlingen dient der Juristin als Anwendungsbeispiel. Die Politologin Anna Vogel nähert sich anschließend dem Twitter-Phänomen Donald Trump und fragt danach, inwieweit dieser in seinen Tweeds von rechtspopulistischer Rhetorik Gebrauch macht. Abschließend gibt Sarah Lincoln einen Überblick über Hintergrund, Verlauf und Bedeutung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein mögliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der Forumsteil der Zeitschrift steht diese Mal im Zeichen der 68er Proteste in Deutschland. Wir haben Hauke Brunkhorst, Micha Brumlik und Gertrud Koch zur Rolle der Menschenrechte während der 68er-Proteste befragt. Katrin Kinzelbach knüpft abschließend in ihrer Tour d`Horizon implizit an die von Hank Johnston aufgeworfene Frage nach dem oppositionellen Handlungsrepertoire in autoritären Regimen an. Die Politikwissenschaftlerin mahnt an, die im internationalen Menschenrechtsaktivismus verbreitete Heroisierung inhaftierter politischer Häftlinge zu überdenken. Protestierende verlören mitunter nicht nur die Köpfe der Protestbewegung, sondern bekämen auch deutlich die Risiken des eigenen Handelns vor Augen geführt.
Mit dem Fokus auf „Menschenrechte queer gelesen“ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im „globalen Norden“: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine „dritte Option“ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist. Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein „Transgender Ban“ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen. Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
Das Verhältnis der Menschenrechte zu Fragen der „Sicherheit“ ist komplexer, als man vermuten mag: Einerseits sollen die Menschenrechte vor politischer Willkürherrschaft schützen und damit jeweils individuell für eine gewisse Sicherheit gegenüber dem Staat und öffentlichen Institutionen sorgen. Andererseits führt jedoch die effektive Durchsetzung von Menschenrechten zu immer neuen Unsicherheiten, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf individuelle Freiheitsrechte; was spätestens seit dem 11. September 2001 ein politisch akutes Problem und menschenrechtliches Dauerthema ist. Dies wiederum lässt darauf schließen, dass es immer auch einen grundlegenden Konflikt zwischen individuellen Freiheitsrechten einerseits und politischen Sicherheitserwägungen andererseits gibt; was sich derzeit vor allem an Debatten um ein individuelles Menschenrecht auf „Schutz der Privatsphäre“ ablesen lässt; einem Recht, das in den letzten Jahren vor allem, aber nicht nur durch menschenrechtswidrige geheimdienstlicher Aktivitäten unter Druck geraten ist. Hier zeigt sich: Das Verhältnis von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen ist nicht nur komplex, sondern auch intern spannungsreich. Eine damit eng verwandte Diskussion wird derzeit innerhalb des Völkerrechts und der politischen Theorie internationaler Beziehungen unter dem Stichwort „securitization“ geführt. Gemeint ist der politische Prozess eine rhetorischen oder auch bürokratischen Transformation von bedrohlichen Individuen, z.B. „Islamisten“, oder auch ganzer Bevölkerungsgruppen, z.B. „die“ Sinti und Roma, zu Objekten und damit Problemen der Sicherheitspolitik. Hier wird das menschenrechtliche Sicherheitsanliegen gelegentlich missbraucht, um außergewöhnliche und illegitime Maßnahmen der Politik zu rechtfertigen, die mittelfristig die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen und zunehmend auch zu einer „Depolitisierung“ sozialer Konflikte beitragen. Die im Schwerpunkt dieses Heftes versammelten Beiträge konzentrieren sich jeweils auf sehr unterschiedliche Facetten des spannungsreichen Verhältnisses von Menschenrechten und Sicherheitsansprüchen; und zwar aus einer eher grundlegenden, begrifflich-normativen Perspektive (Elisabeth Holzleithner über „Freiheit und Sicherheit“), aus völkerrechtlicher Sicht (Karsten Nowrot über „menschliche Sicherheit“ und Markus Kaltenborn über das „Recht auf soziale Sicherheit“), aus einem stärker politikwissenschaftlichen Blickwinkel (Ayelet Banai und Regina Kreide über „Versicherheitlichung der Migration in Deutschland“ und Huub van Baar über die Ambivalenz von Entwicklungsprogrammen und die damit einhergehende Stereotypisierung von Roma-Minderheiten) oder auch eher rechtssoziologisch orientiert (Hartmut Aden über „anlasslose Personenkontrollen“).
Soziale Bewegungen sind eine wichtige Form kollektiven, zivilgesellschaftlichen Handelns. Unter den vielfältigen Beispielen wirkkräftiger sozialer Bewegungen finden sich etwa Arbeiter*innen-, Bürgerrechts-, Anti-Apartheid-, Frauenrechts-, Lesben- und Schwulen-, Behindertenrechts- sowie Friedens-, Umwelt- und indigene Bewegungen. Hinzu kommen vielfältige Protestbewegungen gegen Korruption, staatliche Willkür, Wahlbetrug und Repression. Viele beziehen sich ausdrücklich oder stillschweigend auf Menschenrechte. Allerdings: Nicht immer sind soziale Bewegungen progressiv. Oft gibt es auch Gegen-Bewegungen als Reaktion auf tatsächlichen oder eingeforderten sozialen Wandel. Soziale Bewegungen versuchen eben nicht nur grundlegende soziale Veränderungen anzustoßen und durchzusetzen, sondern auch abzuwehren und rückgängig zu machen. Die Beiträge des Schwerpunktthemas „Bewegte Menschenrechte“ sind so vielfältig wie Bewegungen und Gegenbewegungen selbst und können nur einige wenige Themen aufgreifen: die Protestbewegung in Hongkong, „strategische Prozessführung“ als eine Möglichkeit zivilgesellschaftlichen Aktionismus‘, die Selbstermächtigun von Menschen mit Behinderungen, populistische Mobilisierungsstrategien der „neuen Rechten“, Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit rechtspopulistischen Bewegungen oder die globale Bewegung Black Lives Matter. Außerhalb des Schwerpunktteils diskutiert der südafrikanische Rechtsprofessor Christof Heyns die Anwendung von Untersuchungskommissionen in Afrika. In der Rubrik „Außer der Reihe“ diskutiert und kritisiert Monika Mayrhofer das im Menschenrechtsdiskus weithin verwendete Konzept der Vulnerabilität. Andrea Schmelz weist die Wanderarbeiter*innenkonvention – trotz ihres geringen Ratifikationsstands – als durchaus streitbare Ressource für die Rechte von Migrant*innen aus. Das „Forum“ steht im Zeichen einer facettenreichen Debatte um Kunstfreiheit und „Cancel Culture“. In der Rubrik „Profile“ nehmen Frank Haldemann und Thomas Unger eine kritische Würdigung des Anti-Impunity Framework vor.
Die zfmr versteht sich als Forum, in dem aktuelle und offene Menschenrechtsfragen der sozialwissenschaftlichen Analyse und Reflexion zugeführt werden. Die Zeitschrift vertieft die Debatte um die Menschenrechte und die Menschenrechtspolitik in der Politikwissenschaft und in benachbarten Disziplinen. Die zfmr umfasst theoretisch wie empirisch fundierte Beiträge zur historisch-systematischen Entwicklung, zur Legitimation, Interpretation und Umsetzung sowohl der bürgerlich-politischen als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und schließt damit an den internationalen Menschenrechtsdiskurs an.
Der Themenschwerpunkt dieser Ausgabe umfasst sowohl Erfahrungsberichte aus der praktischen Menschenrechtsarbeit von professionellen „Menschenrechtsarbeiter*innen“ und -anwälten als auch wissenschaftliche Beiträge von Autor*innen, die sich mit Menschenrechten in ihren Berufen beschäftigen. Deutlich wird, dass verschiedene Professionen einerseits Rechtsgaranten sind, andererseits aber auch Menschenrechte verletzen können und daher in der Praxis gewissenhaft Menschenrechte achten müssen. Exemplarisch aufgezeigt wird dies u.a. anhand der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch die Polizei und anhand der Frage, wie rassismuskritische Menschenrechtsbildung mit Polizeikräften gestaltet werden kann; anhand des allgemeinen Umgangs von Fachkräften mit Menschen in vulnerablen Situationen; sowie anhand des Verständnisses von „Sozialer Arbeit“ als Menschenrechtsprofession. Auch Menschenrechtsbildung in der Kommunalverwaltung kommt zur Sprache. Zwei Beiträge behandeln zudem die große Bedeutung der Pressefreiheit für die Menschenrechte, sei es allgemein oder in Bezug auf gerichtliche Medienprozesse in der Türkei.Der zweite Teil des Heftes ist dem Gedenken an den verstorbenen Philosophen Georg Lohmann gewidmet, der als Autor und als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der zfmr eng verbunden war und der als engagierter Gesprächspartner dem Menschenrechtsdiskurs schmerzlich fehlen wird. Einige Wegbegleiter*innen treten zu seinem Gedenken nochmals gedanklich in einen Dialog mit dem Philosophen, sei es in Bezug auf Menschenwürde, moralische Rechte oder Sozialkritik.
Wer die „Menschenrechtsbrille“ aufsetzt und nach Lateinamerika schaut, benötigt Gleitsichtgläser. Was von der Ferne als eine vergleichsweise homogene Region erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Vielzahl recht unterschiedlicher Länder. Umgekehrt kann die länderspezifische Binnenperspektive den Blick auf gesamt-lateinamerikanische Entwicklungen, Strukturprobleme und Zusammenhänge verstellen. Vor allem aber benötigen Beobachter die Bereitschaft, Ambivalenzen zu erkennen, sonst wird ihnen mit der Menschenrechtsbrille schnell schummrig vor den Augen. Schon auf den ersten Blick fällt auf, dass Rechtsnormen und politische Praxis in der Region teils stark auseinanderklaffen. Dennoch sind Menschenrechts- und Verfassungsnormen in Lateinamerika weit mehr als nur Papiertiger. Als Bezugspunkte für das Wirken nationaler und transnationaler Menschenrechtsbewegungen in und zu Lateinamerika sind sie von unschätzbarem Wert und können auch von staatlicher Seite nicht völlig ignoriert werden. Zugleich handelt es sich bei den Menschenrechten nicht einfach um einen Import aus dem globalen Norden. Aus dem umfassenden Themenkomplex „Menschenrechte in Lateinamerika“ kann diese Ausgabe der zeitschrift für menschenrechte nur eine kleine Auswahl treffen. Es werden einzelne übergreifende Überlegungen zur Menschenrechtsentwicklung, zur Rechtspolitik und zu Wahrheit und Versöhnung in Lateinamerika angestellt und die Möglichkeiten von indigenen Frauen, von Afro-Descendants sowie von den Betroffenen früherer Menschenrechtsverbrechen ausgelotet, Gerechtigkeit zu erfahren und ihre Menschenrechte geltend zu machen.
Was verbirgt sich hinter dem Titel „Menschenrechte digital“? Als wir uns entschieden haben, das Thema als Schwerpunkt auszuwählen, ist uns schnell klargeworden, dass die Digitalisierung der Lebenswelt sich im Positiven wie im Negativen auf die Menschenrechte auswirkt. Es gibt viele Fragen und ein erster Befund fällt ambivalent aus: Digitalisierung bietet bspw. über Blogs, Twitter oder Facebook für unterdrückte Gesellschaften, Individuen oder Gruppen Möglichkeiten, sich zu informieren, sich über ihre (Menschen-)Rechte zu bilden, eine Meinung zu formulieren und sich auszudrücken. Das Internet schafft eine Stimme. Und nicht nur das: Über das Internet können sich Gleichgesinnte finden, versammeln und aktiv handeln, wie es der „Arabische Frühling“ gezeigt hat. Das Internet kann das Durchsetzen von Menschenrechten also unterstützen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Zugang zum freien Internet. Ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht? Diese Frage diskutiert Ben Wagner in seinem Beitrag. Gleichzeitig bietet das Internet jedoch für repressive Systeme vielfältige Möglichkeiten, Menschenrechte einzuschränken oder sogar zu verletzen, etwa durch Zensur. Doch auch bei demokratischen Staaten ist das Begehr nach Daten längst erwacht. Angestoßen durch das Vorgehen der Geheimdienste in den vergangenen Jahren (NSA-Affäre) haben die Vereinten Nationen eine Resolution zum Datenschutz verabschiedet. Klar ist, dass das Sammeln und Vernetzen von Daten zu einer großen Gefahr werden kann. Neben den Staaten werden auch Konzerne wie Google oder Facebook zu Akteuren, deren Handeln eine Auswirkung auf die Menschenrechte hat. Anja Mihr reflektiert in ihrem Beitrag die Idee eines Cyber-Gesellschaftsvertrages und die Frage, wie man das Verhältnis der Akteure im Internet menschenrechtlich gestalten kann. Für einen Multistakeholder-Ansatz setzt sich auch Matthias C. Kettemann ein. Er plädiert dafür, sich erst einmal die Grundfragen legitimer Ordnung vor Augen zu führen. So ist seiner Meinung nach das Recht auf Privatleben eine Vorbedingung für eine echte Teilhabe im Internet. Folgt man seiner Argumentation, liegt im Multistakeholder-Ansatz das Potential, Internetnormen zu entwickeln. Nicht zuletzt entsteht mit der digitalen auch eine Welt neben der physischen Welt, in der z.B. sog. Avatare (künstliche Personen) handeln und leben. Dies kann eine Welt sein, in der Menschenrechte einen schweren Stand haben: Sexting und Cybermobbing sind hier nur zwei Stichworte. Auch die Problematik von Hassreden im Zusammenhang mit häufig gewordenen „Shitstorms“ erlangt im Netz eine ganz spezifische Qualität. Dieser Aspekt wird in diesem Heft nicht in ausführlichen Form erörtert, im Beitrag von Thorsten Thiel aber dennoch aufgegriffen. Thiel skizziert in seinem Beitrag den Wandel von Anonymität und Anonymitätsdiskursen. Ein großer Teil der Beiträge dieser zfmr-Ausgabe beschäftigt sich damit, welche Auswirkungen die Digitalisierung der Lebenswelt auf die Verfasstheit der Menschenrechte und insbesondere auf deren Durchsetzung hat. Die Autoren plädieren mehrheitlich für den Mulitstakeholder-Ansatz, um das Internet zu zügeln, Normen zu entwickeln und Teilhabe möglich zu machen. Das Heft spiegelt auch, mit welchen Themen sich die wissenschaftliche Community derzeit beschäftigt. Andere Fragestellungen, die hier kurz angeklungen sind, bestehen freilich weiterhin. Insofern kann das Heft als ein Auftakt gelesen werden für ein Thema, das uns als Fachzeitschrift für Menschenrechte noch lange weiter beschäftigen wird.
„Menschenrechte und das Volk“ lautet der – zugegebenermaßen – reißerische Titel des vorliegenden Hefts. Anlass für die Themenwahl sind aktuelle politische Bemühungen von Autokraten und Rechtspopulisten, sich als Vertreter des „echten Volkswillens“ zu gerieren und im Namen des Volkes demokratische und menschenrechtliche Prinzipien außer Kraft zu setzen. Wenn die Demokratie aber mit der reinen Mehrheitsherrschaft gleichgesetzt und „das Volk“ als homogen verstanden wird, dann besteht die Gefahr, dass all jene, die nicht zur politischen Mehrheit gehören, auch nicht das „echte“ Volk repräsentieren oder gar dazu gehören. Nur dann, wenn in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft demokratische Freiräume grund- und menschenrechtlich verbürgt sind, wird von vornherein der gesamte demos eingebunden, einschließlich der gesellschaftlichen und politischen Minderheiten, die es in der Demokratie zu achten und zu schützen gilt. Nur dann ist auch ein Wechsel von politischen Mehrheiten möglich. Auf den Sinnzusammenhang von Demokratie und Menschenrechten gehen eingangs gleich zwei philosophische Beiträge ein. Stefan Kirste erachtet Demokratie nicht nur als ein objektives Staatsstrukturprinzip, sondern auch als ein subjektives Recht auf freie und gleiche Teilhabe an der politischen Selbstbestimmung. Bei seiner Begründung des „Menschenrechts auf Demokratie“ setzt der Rechtsphilosoph an der Menschenwürde an. In Abgrenzung zu Carl Schmitt und zu konservativen Positionen unternimmt Heiner Bielefeldt anschließend eine Grundsatzreflektion zum Zusammenhang von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und weist diese – im Horizont der Kant‘schen Aufklärung – als ein komplexes Sinnganzes aus. Politisch daran anknüpfen kann der Appell von Ralf-Uwe Beck: „Mehr (direkte) Demokratie wagen in Zeiten des Rechtspopulismus“. Der Theologe und Bürgerrechtler sieht in direktdemokratischen Verfahren keine Gefahr für die Demokratie, sondern eine Möglichkeit, Vertrauen in die Demokratie zurück zu gewinnen. Der Rechtswissenschaftler Stefan Schlegel setzt sich anhand der Schweizer Volksinitiativen ebenfalls mit dem Verhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten auseinander und nimmt dabei die Friktionen zwischen neu geschaffenem Verfassungsrecht und den Grund- bzw. Menschenrechten in den Blick. Um Integration als Recht, Pflicht oder Ermächtigung geht es in dem Beitrag von Andreas Funke. Der Rechtsprofessor legt die rechtlichen Bestimmungen sowohl für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration als auch für die politische Integration von Ausländer*innen dar und unterzieht das Bayerischen Integrationsgesetz einer kritischen Analyse. Der abschließende Beitrag im Schwerpunkteil behandelt die Geschichtspolitik der polnischen Regierung, der es daran gelegen ist, den Patriotismus im Lande zu stärken und die Deutungshoheit über die Nationalgeschichte zu gewinnen. Kenntnisreich stellt der Historiker Andreas Mix die verschiedenen geschichtspolitischen Initiativen in den Kontext des gewandelten Geschichtsbildes seit der Systemtransformation 1989/90. Bezüge zu dem Schwerpunktthema weisen auch die Forumsbeiträge und der Tour d`Horizon auf. Christian Tomuschat setzt sich mit dem „Recht auf die Heimat“ auseinander. Verstanden als Bleiberecht am angestammten Wohnort, hat es dem Völkerrechtler zufolge einen festen Platz in der Architektur des Völkerrechts, selbst, wenn seine Durchsetzung zumeist an den vorherrschenden Machtkonstellationen scheitere. Im zweiten Forumsbeitrag legt Stefánia Kapronczay dar, inwiefern und warum in Ungarn unter nationalistischen Vorzeichen die zivilgesellschaftlichen Freiräume zu schwinden drohen. Der Tour d`Horizon von Nadja Kutscher wiederum zeigt auf, wie im rechten Demografie-Diskurs rassistische und anti-feministische Narrative genutzt werden, um auf ein angebliches Aussterben des deutschen Volkes aufmerksam zu machen. Der Hintergrundteil enthält, wie üblich, zwei Beiträge außerhalb des Schwerpunktthemas. Rainer Huhle zeichnet die Entwicklung des modernen Menschenrechtsschutzes nach und setzt sich dabei mit dem publizistischen und wissenschaftlichen Trend auseinander, die Menschenrechte zu kritisieren und ihr geschichtliches Ende zu prophezeien. Der zweite Hintergrundbeitrag befasst sich mit dem Menschenrecht auf Bildung. Michael Krennerich zeigt auf, wie die menschenrechtliche Perspektive den Blick für Bildungsprobleme auch in Deutschland schärfen kann.
Die empirische Bestandaufnahme der Menschenrechtslage ist ein methodisch anspruchsvolles Unterfangen von großer politischer Bedeutung. Die Fragen, wie es um die Menschenrechte in einem Land bestellt ist und inwiefern die jeweiligen Staaten die Menschenrechte umsetzen oder aber verletzen, bilden für gewöhnlich den Ausgangspunkt staatlicher wie nichtstaatlicher Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen. Zugleich ist die methodisch reflektierte Erfassung der Menschenrechtslage auch sozialwissenschaftlich bedeutsam. Erst so lassen sich im zeitversetzten (diachronen) oder zeitgleichen (synchronen) Ländervergleich Entwicklungen und Unterschiede aufzeigen, die es zu erklären gilt. Warum hat sich beispielsweise die Menschenrechtslage in einem Land über die Zeit verbessert oder aber verschlechtert? Weshalb weisen einige Staaten ein besseres oder schlechteres Menschenrechtsprofil als andere Staaten auf? Gibt es Situationen, in denen die Menschenrechte besonders gefährdet sind, und gesellschaftliche Gruppen, die von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffen sind? Solche Fragen lassen sich nicht beantworten, ohne die Menschenrechtslage empirisch zu erfassen. Es geht in diesem Heft also um quantitative Angaben zu Menschenrechten. Die jeweiligen Autorinnen und Autoren setzen sich mit menschenrechtsbezogenen oder -relevanten Daten, Indikatoren und Indizes auseinander, die für ihre Arbeitsbereiche wichtig sind. Dabei werden auch Probleme quantitativer Messungen von Menschenrechten benannt und deren Aussagekraft und Verwendung hinterfragt. So hoffen wir, der Debatte über „Menschenrechte in Zahlen“ den einen oder anderen Impuls zu geben.